Grüne fordern Verbesserung des Opferschutzes und Regulierung von Prostitutionsstätten

Pressemitteilung, 26.06.2013

Die Koalition will morgen über ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Kampf gegen Menschenhandel entscheiden. Bündnis 90/Die Grünen stellen dazu Änderungsanträge, die eine weitergehende Regulierung von Prostitutionsstätten und einen verstärkten Kampf gegen Menschenhandel vorsehen. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Grüne wollen den Opferschutz beim Menschenhandel verbessern und der Ausbeutung in der Prostitution den Kampf ansagen.

Der Vorschlag der Koalition ist kein Beitrag im Kampf gegen Menschenhandel. Die bloße Ausweitung des Strafrechtes auf die Bereiche Bettelei und organisierte Kriminalität wird keinem Opfer von Menschenhandel geholfen. Nicht verkehrt, aber wirkungslos. Nicht mal die von Volker Kauder angekündigte Reform des Aufenthaltsrechts wird angegangen. Wir fordern in einem Änderungsantrag, Opfern von Menschenhandel ein eigenständiges Bleiberecht zuzugestehen. Das hilft den Frauen und erhöht die Aussagebereitschaft gegen mögliche Menschenhändler.

Die Koalition vermengt unzulässig die Bereiche Menschenhandel und Prostitution. Der Vorschlag, Prostitutionsstätten lediglich als überwachungsbedürftiges Gewerbe zu deklarieren, greift dabei viel zu kurz. Der Koalitionsantrag schafft einen Willkürparagraphen mit unklaren Rechtsbegriffen. Wir fordern dagegen eine weitergehende Regulierung von Bordellen als genehmigungspflichtiges Gewerbe. Nur eine umfassende Regulierung führt die Prostitution aus dem Dunkelfeld und schafft Rechtssicherheit für Prostituierte und Betreiber.

Unser Änderungsantrag definiert konkrete Auflagen, die es den Behörden erlauben, zum Schutz von Prostituierten Kontrollen durchzuführen und im Zweifel ausbeuterische Praktiken zu untersagen. Durch eine Dokumentationspflicht werden ausbeuterische Praktiken sichtbar und können dann auch geahndet werden. Bereits im Genehmigungsverfahren werden die Zuverlässigkeit der Betreiber und ihres Personals überprüft, der Geschäftsplan geprüft und die Rechtsverhältnisse zwischen Betreiber und Prostituierten dokumentiert. Klare Regeln schaffen Rechtssicherheit auf allen Seiten.

Zudem ist völlig unverständlich, warum die Koalition nicht wenigstens auch die Ausbeutung von Zwangsprostituierten durch Freier bestraft. Schon seit Jahren fordern Opfergruppen, dass die Ausbeutung durch Freier, die wissentlich mit Zwangsprostituierten verkehren, strafbar werden soll. Diese Lücke im Strafgesetzbuch schließen wir mit unserem dritten Änderungsantrag.