Zur Vorstellung der Studie des Bundesfamilienministeriums zu Zwangsehen, erklären Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Wir Grünen fordern Änderungen im Ehe-, Unterhalts- und Erbrecht, um die Aufhebung der Ehe zu erleichtern und die betroffenen Frauen finanziell abzusichern (BT-Drs. 17/2491 vom 07.07.2010). Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und ein wirksames Rückkehrrecht sind effektive Maßnahmen, die den Betroffenen wirklich helfen. Dass Ministerin Schröder sich auf die Ankündigung eines bundesweiten Hilfetelefons in über einem Jahr ausruht, zeigt wieder einmal, wie leicht sie es sich macht und wie wenig sie die unterstützt, für die sie zuständig ist.
Es muss eine dauerhafte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zwangsverheiratungen“ gegründet werden, um mit den Ländern verbindliche Regelungen für das regelmäßig notwendige länderübergreifende Handeln zu vereinbaren, damit den Opfern von Zwangsverheiratungen möglichst schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Die Bundesregierung hat kaum etwas zum Schutz von Zwangsverheirateten unternommen. Zwar hat sie ein Rückkehrrecht für ins Ausland verschleppte Zwangsverheiratete eingeführt, jedoch nur unter der Bedingung, dass die (finanzielle) Integration der Betroffenen gewährleistet ist. Mit der Verlängerung der Ehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von ausländischen Ehegatten hat die Bundesregierung die Situation der Opfer von Zwangsehen sogar erheblich verschlechtert. Viele Frauen sind damit noch ein weiteres Jahr der Zwangssituation ausgesetzt. Denn es ist ihnen selten möglich, die Zwangsehe nachzuweisen und dadurch wegen besonderer Härte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen.