Zu den Beratungen der Innenministerkonferenz über ein NPD-Verbot erklären Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus, und Wolfgang Wieland, Obmann im Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“:
Angesichts immer neuer Details zu den Verbindungen zwischen NPD-Kadern und den Mördern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ steht die Frage nach einem NPD-Verbot wieder auf der Tagesordnung. Es besteht kein Zweifel daran, dass diese Partei Demokratie und Menschenrechte verachtet und von einer verfassungsfeindlichen Ideologie getragen wird.
Ein Verbot hat klare Voraussetzungen: Die V-Leute in den Vorständen müssen als Quellen abgeschaltet werden. Das ist inzwischen auch so beschlossen. Der zweite Schritt – der eigentlich der erste hätten sein sollen – ist es, die Aussichten eines Verbotsverfahrens genau zu prüfen. Denn eines ist völlig klar: Ein erneutes Scheitern des Verbotes in Karlsruhe darf es nicht geben. Bevor ein neues Verbotsverfahren eingeleitet wird, müssen Bund und Länder dafür sorgen, dass die Bedingungen von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erfüllt werden.
Ein mögliches NPD-Verbot würde dafür sorgen, dass eine verfassungsfeindliche Partei weniger in den Landtagen sitzt und endlich kein Steuergeld per Parteienfinanzierung mehr in braune Taschen wandert. Doch neonazistisches Gedankengut und von Menschenfeindlichkeit getragene Gewalt wären damit nicht beseitigt. Sie reichen bis in die Mitte der Gesellschaft und verschwinden nicht von allein. Staat und Zivilgesellschaft müssen Neo-Nazismus und andere Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf allen Ebenen kontinuierlich bekämpfen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Programm gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aufzulegen, um Rechtsextremismus und Gewalt den Nährboden zu entziehen. Damit werden Parteien wie die NPD den Zuspruch der Bevölkerung und die Wählerstimmen verlieren.