Wir begrüßen die heute veröffentlichte Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Situation intersexueller Menschen. Wir freuen uns, dass die Stellungnahme sowohl unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Sichtweisen als auch im Dialog mit den Betroffenen und ihren Selbsthilfeorganisationen vorbereitet wurde.
Es war längst überfällig, den intersexuellen Menschen unseren Respekt und unsere Unterstützung als Gesellschaft auszusprechen. Wir dürfen nicht vergessen, uns an das Leid zu erinnern, das ihnen in der Vergangenheit widerfahren ist.
Wir freuen uns besonders über die Empfehlungen, die der Deutsche Ethikrat an die Bundesregierung formuliert hat. Sie decken sich mit unserem Antrag, den wir 2011 in den Bundestag eingebracht haben. Schon damals haben wir einen Maßnahmenkatalog vorgeschlagen, der die Situation Intersexueller verbessern und künftigen Menschenrechtsverletzungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung entgegenwirken soll. Es ist wichtig, dass nicht nur die medizinische Behandlung intersexueller Menschen verbessert wird, sondern auch das Personenstandsrecht deren Existenz Rechnung trägt.
Jetzt muss die Bundesregierung tätig werden und die Empfehlungen des Deutschen Ethikrats umsetzen. Wir bieten unsere Unterstützung an.
Zum Hintergrund: Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, bei denen Chromosomen und innere oder äußere Geschlechtsorgane nicht übereinstimmend einem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können oder die in sich uneindeutig sind. Wissenschaftlichen Studien zufolge werden in Deutschland etwa 150 bis 340 Kinder pro Jahr geboren, die als intersexuell klassifiziert werden können. Die Gesamtzahl der Betroffenen mit schwerwiegenderen Abweichungen der Geschlechtsentwicklung liegt nach Angaben der Bundesregierung bei etwa 8.000 bis 10.000. Die Verbände der Intersexuellen sprechen allerdings von einer deutlich höheren Zahl von Betroffenen.