Sächsische "Erziehungsjustiz" lenkt ein

Pressemitteilung 15.01.2016

Erklärung von Monika Lazar, Leipziger Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus, zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Aufforderung zu Straftaten

Nach dem nunmehr fast ein Jahr dauernden Ermittlungsverfahren gegen mich musste die Staatsanwaltschaft jetzt deutlich zurück rudern. Warum sie dafür so lange gebraucht hat und nur gegen zwei Abgeordnete als Teilnehmerinnen der Pressekonferenz am 19.1.2015 ermittelt hat, erschließt sich nach wie vor nicht. Denn auch weitere Akteure hatten sich in ähnlicher Weise geäußert. Merkwürdig bleibt auch, dass mein Verfahren gemäß §153 Absatz 1 Strafprozessordnung eingestellt wurde und nicht gemäß §170 Absatz 2. Denn diese Einstellung des Verfahrens geht nicht davon aus, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Vielmehr sieht die Staatsanwaltschaft die Tat als Vergehen an, bei dem die Schuld des Täters gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Begründet hat die Staatsanwaltschaft diese Sicht nicht.

Mein Eindruck ist, dass dies den kläglichen Versuch darstellt, die unsinnigen Ermittlungen gegen mich sowie die überlange Bearbeitungszeit nachträglich zu rechtfertigen und sich so weitere Peinlichkeiten zu ersparen.

Völlig unverständlich ist, warum die Ermittlungen gegen drei weitere Teilnehmerinnen der Pressekonferenz gemäß §170 StPO eingestellt wurden. Vom Eindruck eines politischen Verfahrens gegen mich kann sich die Staatsanwaltschaft so nicht lösen.

Aus meiner Sicht kann das Verfahren gegen mich nur mit einer Einstellung gemäß §170 StPO enden. Daher werde ich von der Staatsanwaltschaft eine Begründung für die fast einjährige Bearbeitungszeit sowie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach §153 StPO fordern.

 

 

 

Hintergrund:

Im Februar 2015 leitete die Leipziger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Monika Lazar wegen des Tatvorwurfs der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß §111 Strafgesetzbuch ein. Sie soll auf einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes "Leipzig nimmt Platz" am 19.1.2015 zu Protesten gegen LEGIDA zu einer rechtswidrigen Tat laut §22 Sächsisches Versammlungsgesetz aufgerufen haben. Dieser Paragraph hat folgenden Wortlaut: "Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das Zitat, das die Staatsanwaltschaft Leipzig Lazar auf der Pressekonferenz zur Last legt: "Der Leipziger Ring ist ein Symbol, das wir Legida nicht geben wollen… Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann."