Monika Lazar, grüne Bundestagsabgeordnete, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, erklärt:
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die NPD-Klage gegen Manuela Schwesig ist sehr erfreulich. Die Klage belegte einmal mehr die Hilflosigkeit der NPD in der politischen Auseinandersetzung. Nun ist klargestellt: Eine Ministerin muss ihre grundsätzliche Urteilsfähigkeit und Menschenrechtsorientierung nicht an der Garderobe des Ministeriums abgeben. Dass AmtsträgerInnen weiterhin an der demokratischen Auseinandersetzung teilnehmen können, solange sie dafür weder ihre staatliche Autorität noch Ressourcen ihres Amtes in Anspruch nehmen, ist eine gute Nachricht für die politische Kultur in unserem Land."
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs als Ministerin im Thüringer Wahlkampf haben dem Gericht zufolge nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Zwar dürften "Staatsorgane als solche" nicht zu Gunsten oder Lasten einer Partei "Partei ergreifen", sie dürften aber außerhalb ihrer amtlichen Funktion durchaus weiter am politischen Meinungskampf teilnehmen. Nach Auffassung des Gerichts nahm die Politikerin in dem Interview aber weder ihre "staatliche Autorität" noch "Ressourcen ihres Amtes" in Anspruch und äußerte sich insoweit nicht als Mitglied der Bundesregierung. Damit hat das Verfassungsgericht die Grenzen der Redefreiheit von Regierungsvertretern in Wahlkampfzeiten grundsätzlich geregelt.