Dieses Urteil macht deutlich, dass unsere Rechtsordnung vom Prinzip des individual-bezogenen Rechtsgüterschutzes geprägt ist. Gruppenbezogene Beleidigungen sind nur schwer zu verfolgen. Die Schwelle zum Straftatbestand der Volksverhetzung ist extrem hoch angesetzt. Daher brauchen wir eine gesonderte strafrechtliche Klausel, nach der rassistische Gruppenbeleidigungen sanktioniert werden können. Die Verwendung derartiger Euphemismen nach dem Vorbild nationalsozialistischer Propaganda darf nicht widerspruchslos hingenommen werden.
Daneben macht das Urteil auch klar: Im Kampf gegen Rechtsextremismus sollte man sich nicht allein auf den Staat verlassen. Stattdessen wollen wir mit grünen Konzepten ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts schaffen. Eine starke Zivilgesellschaft ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus. Demokratische Initiativen aktivieren Kräfte, beraten vor Ort und unterstützen Opfer rechter Gewalt. Diese Projekte brauchen eine kontinuierliche und ausreichende Unterstützung.
Wir wollen die Chancen nutzen, die sich durch eine aktive Zuwanderungssteuerung für eine bessere wirtschaftliche und demografische Entwicklung Deutschlands bieten.
Eine Bagatellisierung von Rechtsextremismus, wie es Familienministerin Schröder durch die Gleichsetzung mit Linksextremismus tut, ist in dieser Auseinandersetzung kontraproduktiv.