Lazar/Jennerjahn: Extremismusklausel endlich ersatzlos streichen!
Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, die so genannte Extremismusklausel für rechtswidrig zu erklären, kommentieren Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der sächsischen Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden ist eine deftige Niederlage für Bundesministerin Kristina Schröder. Wir fordern die Ministerin auf, umgehend die so genannte Extremismusklausel ersatzlos zu streichen und sich bei den vielen Menschen, die sich für Demokratie und gegen Neonazis engagieren, zu entschuldigen, die nun anderthalb Jahre lang dem unbegründeten Misstrauen der Bundesministerin ausgesetzt waren. Wir hoffen, dass Frau Schröder nun die Größe hat, das von ihr zerschlagene Porzellan Stück für Stück wieder zu reparieren, auf die zivilgesellschaftlichen Vereine, Initiativen und Projekte zuzugehen und endlich auch eine engagierte Auseinandersetzung mit Neonazismus und menschenfeindlichen Einstellungen zu führen. Auch der sächsische Innenminister Ulbig wäre gut beraten, umgehend auf den Gesinnungs-TÜV zu verzichten.“
„Wir danken AKuBiZ e.V. und allen anderen Mutigen, die sich von den staatlichen Kriminalisierungsversuchen durch Schröder und Ulbig nicht haben einschüchtern lassen, sondern offensiv die inhaltliche Auseinandersetzung für unsere Demokratie geführt haben.“
„Dennoch bleibt die schriftliche Urteilsbegründung des VG Dresden abzuwarten. In der mündlichen Begründung wurde die Rechtswidrigkeit der so genannten Extremismusklausel insbesondere an der Unbestimmtheit fest gemacht. Die wichtige Frage, ob die Abnötigung eines Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung darstellt, scheint das Gericht nicht behandelt zu haben. Für uns ist weiterhin klar: Eine freiheitliche Demokratie kennt keinen Bekenntniszwang.“