Anlässlich des heute eingereichten Einstellungsantrags an die Staatsanwaltschaft Leipzig zum Ermittlungsverfahren wegen zivilgesellschaftlichen Protestes gegen Legida erklärt Monika Lazar, Leipziger Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:
Gruppierungen, die rassistische und volksverhetzende Parolen verbreiten, dürfen niemals widerspruchsfrei den öffentlichen Raum besetzen. Aus diesem Grund würde ich jederzeit wieder dazu aufrufen, sich mit friedlichen Mittel gemeinschaftlich dafür zu engagieren, dass Legida nicht laufen kann. Dass wegen dieser politischen Meinungsäußerung von der Leipziger Staatsanwaltschaft gegen mich ermittelt wird, ist skandalös und entbehrt der juristischen Grundlage. Mein Anwalt hat deshalb heute beantragt, das Verfahren nach §170 StPO einzustellen, da es an einem hinreichenden Tatverdacht für die vorgeworfene Straftat fehlt.
Nach Sichtung der Aktenlage drängt sich die Vermutung auf, dass die sächsische Justiz einen illegitimen politischen Erziehungsfeldzug gegen mich durchführt. Es scheint, dass mit Mitteln der strafrechtlichen Verfolgung Äußerungen im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung bekämpft werden sollen. Die sächsische Justiz verfehlt damit ihren Auftrag und gefährdet den zivilgesellschaftlichen Diskurs in unserer Demokratie.
Meine Aussage, die die Leipziger Staatsanwaltschaft zu kriminalisieren versucht, lautete: „Der Leipziger Ring ist ein Symbol, das wir Legida nicht geben wollen… Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann.“ Dies sagte ich auf einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes "Leipzig nimmt Platz" am 19.1.2015. Mit mir saßen weitere Personen auf dem Podium, die sich ähnlich äußerten. Dazu gehörte Pfarrer Christian Wolff, gegen den das Ermittlungsverfahren bereits am 9.3.2015 eingestellt wurde.
Nach Bewertung der Leipziger Staatsanwaltschaft soll in meiner Aussage die Aufforderung zu Straftaten nach §111 StGB enthalten sein, wobei der Verdacht einer Straftat in einem Verstoß gegen §22 SächsVersG gesehen wird. Dies ist juristisch nicht haltbar. §22 SächsVersG bestraft denjenigen, der in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern, zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt, androht oder grobe Störungen verursacht. Meine Aussage beinhaltete jedoch keinerlei Aufforderung zu derartigen Handlungen – weder konkret noch indirekt.
Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig sich in ihrer eigenen Argumentation widerspricht, indem sie verschiedene Beschuldigte zum gleichen Sachverhalt ungleich behandelt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat in den Ermittlungen gegen Pfarrer Wolf bereits selbst klar gemacht, dass das Merkmal des Aufforderns sehr restriktiv auszulegen ist. So steht in ihrer eigenen Einstellungsverfügung: „Da es Sinn und Zweck jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind ... teilweise auch überpointierte Formulierungen hinzunehmen, zumal wenn der Äußernde damit nicht eigennützige Ziele verfolgt, sondern sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage dient.“
Genau dies war auch der Zweck meiner symbolischen Aussage, in der ich den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich an den Protesten beteiligten, formuliert habe. Ich wollte zum friedlichen Engagement motivieren und ermutigen. Dies werde ich auch weiterhin tun. Gerade in Sachsen, wo derzeit die Menschenrechte immer wieder von Rechtsextremen und Rechtspopulisten angegriffen werden, besonders die von Flüchtlingen und Asylsuchenden (wie z.B. am vergangenen Wochenende in Heidenau), ist dies oberste Bürgerpflicht. Ich hoffe, dass auch die sächsische Justiz sich an Recht und Gesetz hält, die Ermittlungen gegen mich fallenlässt und sich entschieden gegen die wirklichen Feinde unserer Demokratie stellt.