Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ohne Einschüchterung durch Überwachung gewährleisten!

Pressemitteilung, 28.06.2011

Zur Funkzellenabfrage im Rahmen der Neonazi-Aufmärsche in Dresden am 19. Februar 2011 erklären die sächsischen Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen Monika Lazar und Stephan Kühn:

Die massenhafte Ausspähung der Handy-Verkehrsdaten von Demonstrierenden, AnwohnerInnen, JournalistInnen, AnwältInnen und PolitikerInnen im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wegen Landfriedensbruch bei den Anti-Nazi-Protesten in Dresden ist empörend und völlig unverhältnismäßig.
Es muss gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ohne Einschüchterung durch flächendeckende Überwachungsmaßnahmen wahrnehmen können – insbesondere dann, wenn sie Feinden der Demokratie friedlich entgegen treten.
Auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich besonders geschützte Immunität von zahlreichen vor Ort anwesenden Abgeordneten wirft die Funkzellenabfrage Fragen auf, denen sich die Behörden stellen müssen. Wir hoffen, dass viele potentiell Betroffene ebenso wie wir die von der sächsischen Landtagsfraktion bereitgestellten Musteranfragen an Polizei und Staatsanwaltschaft nutzen werden, um wenigstens im Nachhinein Transparenz über die willkürliche Datenerfassung herzustellen.
Die grüne Bundestagsfraktion wird in dieser Woche eine Kleine Anfrage auf den Weg bringen. Auf die Positionierung der Bundesregierung zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sind wir sehr gespannt. Erkenntnisse erhoffen wir uns insbesondere auch zur Frage, wie häufig die Funkzellenauswertung bisher bundesweit durch zuständige Behörden beantragt und durch zuständige Richterinnen und Richter angeordnet bzw. abgelehnt wurde.