Die Leipziger Bundestagsabgeordneten Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Daniela Kolbe, stv. Sprecherin der AG Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Fraktion, wenden sich gegen die Einführung der sogenannten Extremismusklausel in den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus.
In einem gemeinsame Antrag fordern die beiden Fraktionen Bundesfamilienministerin Schröder auf, die geplante „Bestätigungserklärung“ aus den Richtlinien des neuen Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ zu streichen. Schröder will von allen Empfängern von Bundesmitteln im Kampf gegen Rechts in Zukunft eine Erklärung verlangen, dass sie die Gesinnung ihrer ProjektpartnerInnen und ReferentInnen prüfen.
„Die sogenannte Extremismusklausel ist politisch unsinnig und rechtlich fragwürdig. Die Bundesregierung darf diesen Irrweg nicht gehen. Engagierte Demokratinnen und Demokraten sollten nicht unter einen Extremismus-Generalverdacht gestellt, sondern unterstützt werden.“, so Daniela Kolbe.
Monika Lazar erklärt: „Von der rechtlichen Fragwürdigkeit abgesehen untergräbt dieses Ansinnen auch das für die Zusammenarbeit notwendige Vertrauen. Zivilgesellschaftliche Initiativen wollen menschengruppenfeindliche Haltungen zurückdrängen, Kommunen beraten und den Opfern von Rechtsextremen helfen. Bei diesem Engagement ‚extremistische Ziele‘ zu unterstellen, ist absurd.“
„Zudem fehlt eine stichhaltige Begründung für eine gesonderte Bestätigungserklärung. Träger, die nachweislich eine den Zielen des Grundgesetzes nicht förderliche Arbeit verrichten, sind schon heute von der Förderung ausgeschlossen. Das hat die Bundesregierung auf Nachfrage bestätigt. Rechtlich ist die Klausel ohnehin fragwürdig, da weder Tatbestand noch Rechtsfolge hinreichend bestimmt sind. Zudem würden so Aufgaben des Verfassungsschutzes auf zivilgesellschaftliche Träger übertragen, die weder die Legitimation noch die Mittel besitzen, diese wahrzunehmen“ so Kolbe weiter.
Monika Lazar ergänzt: „Die Klausel verursacht Zukunftsängste bei den Trägern. Sie wissen nicht, ob sie mit Rückforderungen von Fördermitteln rechnen müssen, falls sie unwissentlich mit Personen arbeiten, die der Regierung nicht genehm sind. Die Durchleuchtung von PartnerInnen überfordert sie und steht in keinem Verhältnis zu dem Ziel, demokratiefeindliche Kräfte von der Förderung auszuschließen. Vor allem aber vergiftet das gegenseitige Ausspionieren die Arbeitsatmosphäre und bindet die ohnehin knappen Ressourcen, die den Initiativen im Engagement gegen Nazis, Rassismus und Antisemitismus zur Verfügung stehen.“
Der Antrag „Demokratieinitiativen nicht verdächtigen, sondern fördern - Bestätigungserklärung im Bundesprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ streichen“ wird am Donnerstag, den 10.02.2011, gegen 18 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestags verhandelt.