Privatisierung der Wasserversorgung: Leipziger CDU Abgeordnete Kundla und Feist stimmen im Bundestag gegen eigenen Parteitagsbeschluss und gegen die Interessen der Stadt

Pressemitteilung, 06.03.2013

Letzte Woche haben die Leipziger Abgeordneten Bettina Kudla und Dr. Thomas Feist im Bundestag in namentlicher Abstimmung gegen einen Parteitagsbeschluss der CDU vom Dezember 2012 gestimmt. Die CDU hatte in dem Beschluss gefordert, die Konzessionsrichtlinie, die eine europaweite Ausschreibungspflicht für Wasserkonzessionen vorsieht, zu stoppen.

"Wir Grünen hatten den CDU-Beschluss in einer Bundestagsinitiative eingebracht und zur Abstimmung gestellt, da die Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür noch lange nicht vom Tisch ist.  Wenn auch, wie der Presse zu entnehmen war, Kudla und Feist innerhalb  der Leipziger CDU unversönlich einander gegenüber stehen, so sind Sie  sich doch in der  Sache einig, wenn es darum geht Politik gegen die  eigenen Parteitagsbeschlüsse und gegen die Interessen der Stadt Leipzig,  ihrer Unternehmen und ihrer Bürger zu machen.", kritisiert Monika Lazar,  Leipziger Bundestagsabgeordnete, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

"Man darf sich schon fragen was bei der CDU gespielt wird? Einen Tag vor  der Bundestagsabstimmung übernahm der CDU-Finanzbürgermeister Torsten Bonew den Aufsichtsratsvorsitz der Kommunalen Wasserwerke Leipzig um sich am nächsten Tag von den eigenen Bundestagsabgeordneten einen Bären aufbinden zu lassen. Hilfreich und kollegial ist ein solches Vorgehen in der derzeitigen Situation weder für die Wasserwerke noch für ihren Aufsichtsratsvorsitzenden. Wem oder Was sind den die Abgeordneten Feist  und Kudla eigentlich verpflichtet? Den Leipziger Bürgern, die Sie direkt  gewählt haben, den städtischen Unternehmen jedenfalls nicht. Aber der CDU-Bundespartei, welche eine eindeutige Beschlusslage hatte jedenfalls  auch nicht.", wundert sich Norman Volger, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der bündnisgrünen Stadtratsfraktion und  Aufsichtsrat der Kommunalen Wasserwerke Leipzig.

Noch am 28.2.2013 hat die Bundesregierung im "Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten" der EU nicht mit Österreich Einspruch  gegen das Verhandlungsmandat für die Richtlinie erhoben, um die  Wasserversorgung heraus zu verhandeln. So konnte sich Österreich leider nicht durchsetzen.

Auch das letzte Woche signalisierte Entgegenkommen des Wettbewerbskommissars Barnier beschränkt sich bislang auf eine bloße Ankündigung - es gibt keinen substanziellen Vorschlag. Barniers Vorschlag gilt nur für Stadtwerke, die zu 100 Prozent in kommunaler Hand sind. Danach ist immer noch rund die Hälfte der Stadtwerke gezwungen, europaweit auszuschreiben und mit internationalen Wasserkonzernen zu konkurrieren und ob es nicht doch anders kommt ist nicht sicher.

"Wir Grüne erwarten, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung die Richtlinie ablehnt und zumindest dafür eintritt, dass die Wasserwirtschaft und die interkommunale Zusammenarbeit ganz herausgenommen werden, fordert Monika Lazar abschließend.