Nach dem Urteilsspruch gegen die Täter im Fall der Tötung des jungen Irakers Kamal K. im Herbst des vergangenen Jahres in Leipzig zeigt sich Monika Lazar zufrieden und äußert jedoch gleichzeitig, dass auch die Bestrafung wegen Mordes den Tod des jungen Irakers nicht ungeschehen machen könne. Wichtig sei auch weiterhin, nach den Ursachen solcher Taten zu suchen und die Präventionsansätze zu verstärken.
"Dass der Haupttäter wegen Mord und nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert nur wegen Totschlag verurteilt wurde, ist ein wichtiges Zeichen. Das Gericht hat es damit als erwiesen angesehen, dass der Haupttäter nicht nur ein aktives und ausgesprochen gewalttätiges Mitglied der Naziszene ist, sondern auch mit dieser Motivation zugestochen hat. Da viele Gerichte sehr vorsichtig mit der Zuordnung einer Straftat umgehen und somit viele Taten, die von Neonazis und anderen Menschenfeinden begangen werden, nicht als Straftaten mit einem fremdenfeindlichen Hintergrund eingestuft werden, hat gerade dieses Urteil Signalwirkung.
Auch wenn die Verurteilung des Haupttäters wegen Mord mit anschließender Sicherheitsverwahrung ein richtiges Zeichen ist, kann dies jedoch den Mord nicht ungeschehen machen. Gerade im Umgang mit solchen Straftaten ist eine intensive Schulung der Staatsanwaltschaft und Gerichte nötig, um den menschenfeindlichen Hintergrund der Tat entsprechend einordnen zu können. Dass die Staatsanwaltschaft zunächst nur auf Totschlag plädiert hatte, ist aus meiner Sicht unverständlich.
Da Kamal K. bereits der sechste Tote in Leipzig seit 1990 ist, der Opfer von Rechtsextremen wurde, unterstütze ich auch die Initiative, dass mit einem Gedenkstein im öffentlichen Raum aktiv an die Opfer in Leipzig gedacht werden sollte."