CDU und FDP wollen Hetze gegen Frauen bei der Reform des §130 StGB (Volksverhetzung) außen vor lassen

Pressemitteilung, 16.12.2010

Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer sowie menschenrechtspolitischer Sprecher und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Koalition schafft ein Zwei-Klassen-Gesetz zur Volksverhetzung. Im Deutschen Bundestag wird heute eine Reform des §130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) beschlossen. Der Entwurf der Koalition sieht vor, Volksverhetzung wegen der Zugehörigkeit zu einer rassischen, religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe explizit unter Strafe zu stellen. Unerwähnt bleiben in der Neufassung Gewaltaufrufe gegen ebenfalls von Hass-Attacken häufig betroffene Gruppen wie z.B. Frauen, Menschen mit Behinderungen oder Schwule und Lesben. Das sendet ein völlig falsches Signal.

Es darf keine Hierarchisierung von diskriminierten Gruppen geben. Jede Form von Menschenfeindlichkeit ist gleichermaßen widerlich und klar zu verurteilen. Deshalb verbietet das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu Recht neben Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung ebenso Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung.

Es gibt keinen sachlichen Grund, warum die Koalition beim Volksverhetzungs-Paragraphen von dem Kriterienkatalog des AGG abweicht. Das ist eine politisch gezielte Benachteiligung insbesondere von Frauen, von Menschen mit Behinderung und Homosexuellen. Union und FDP haben aber noch die Möglichkeit, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir fordern darin eine Ergänzung der Vorschrift gegen Volksverhetzung nach dem Vorbild des AGG.

Den Entwurf der Koalition finden Sie als Drucksache des Bundestages (17/3421) hier.
Den Änderungsantrag der Grünen Fraktion finden Sie als Drucksache des Bundestages (17/4226) hier.