Skepsis, ob Regelung zur vertraulichen Geburt praxistauglich ist

Pressemitteilung, 13.05.2013

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt erklären Katja Dörner, kinder- und familienpolitische Sprecherin, und Monika Lazar, frauenpolitische Sprecherin:

Das Anliegen, die vertrauliche Geburt gesetzlich zu regeln und damit Müttern, die sich in äußersten Notsituationen befinden, eine medizinisch betreute Entbindung zu ermöglichen sowie ihren Kindern die bestmöglichen Chancen sicherzustellen, Kenntnis über ihre Abstammung zu erlangen, unterstützen wir uneingeschränkt. Die heutige Anhörung hat uns aber in unserer Skepsis bestärkt, dass das vorgeschlagene Verfahren für eine vertrauliche Geburt für Frauen, die sich in einer solchen Notsituation befinden, ein tatsächlich gangbarer Weg ist. Hier ist die Möglichkeit der Mutter, letztlich selbst darüber zu entscheiden, ob ihre Anonymität dem Kind gegenüber aufgegeben wird, die zentrale Fragestellung. Dass letztlich die Entscheidung über die Aufgabe der Anonymität beim Familiengericht und nicht bei der Mutter liegt, ist ein entscheidender Webfehler im Gesetzentwurf. Hierauf weisen insbesondere die Beratungseinrichtungen und Frauenverbände aufgrund ihrer Praxiserfahrung hin. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass die Möglichkeit der anonymen Geburt und auch die Babyklappen als ultima ratio zunächst weiterhin bestehen bleiben und in ihrem Zusammenwirken mit der vertraulichen Geburt evaluiert werden.