Seit dem 1. Januar 2006 ist das unter der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft. Das IFG gibt jeder Person grundsätzlich ein Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrecht bei allen Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen... [lesen]