Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat bei der Befragung durch das Parlamentarische Kontrollgremium am 29.10.2019 geäußert, dass es keine trennscharfe Unterscheidung mehr zwischen Rechtsextremistinnen und -extremisten und dem bürgerlichen Lager gäbe und warnte gleichzeitig vor einer zunehmend bedrohlicheren Lage infolge des aktuellen gewaltbereiten Rechtsextremismus (vgl: www.zdf.de/nachrichten/heute/kampf-gegen-rechts-wird-komplexer-kontrollgremium-bundestag-beraet-100.html). Dies wurde unter anderem auch bei den Ausschreitungen in Chemnitz 2018 deutlich.
Darüber hinaus gibt es immer wieder Erkenntnisse zur Vernetzung zwischen unterschiedlichen Gruppierungen und Einzelpersonen innerhalb der rechten Szene. Nur ein Beispiel dafür ist der NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, der mittlerweile in einer völkischen Siedlungsbewegung aktiv ist und Kontakte zu Mitgliedern der „Artgemeinschaft“ pflegt, welche als Bindeglied verschiedener rechtsextremer Strömungen gilt (vgl.: www.fr.de/politik/biobauern-nazi-ideologie-10964122.html, www.welt.de/politik/deutschland/article202829232/Artgemeinschaft-Neo-Germanen-im-Visier-des-Verfassungsschutzes.html... [lesen]