Im Dezember 2009 hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die Regelung zum Sorgerecht für unverheiratete Väter eine Benachteiligung dieser gegenüber Müttern und verheirateten Vätern darstellt. Das deutsche Recht verstoße also gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Im August 2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen früheren Beschluss aus dem Jahre 2003 revidiert und kommt nun zu dem Schluss, dass es das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes verletzt, wenn der Vater ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen... [lesen]
[Eckpunkte für ein gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern]