Kleine Anfrage, 29.06.2017
Die physischen, psychischen und sozialen Schäden der Opfer des DDR-Staatsdopings sind schwerwiegend. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern häufig auch ihre Kinder - Fragen zur Entschädigung gemäß dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz.
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