Anhörung im Rechtsausschuss am 11. September: Anerkennung für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR bedeutet Rehabilitierung und Entschädigung

Seit der friedlichen Revolution und dem Ende der DDR streiten die Opfer des SED-Regimes für die Anerkennung des ihnen zugefügten Unrechts. Zwar sind durch die Rehabilitierungsgesetze einige Opfergruppen berechtigt, die gegen sie gerichteten Maßnahmen aufheben zu lassen und entschädigt zu werden, dennoch lässt die Rechtslage viel zu wünschen übrig. Die geringe finanzielle Entschädigung, das aufwendige Rehabilitierungsverfahren und die Beschränkung auf bestimmte Opfergruppen erwecken keinesfalls den Eindruck, dass der Wille da ist, das Leid der Betroffenen anzuerkennen.

Um an dieser Situation etwas zu ändern, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag gestellt, die Rehabilitierungsgesetze zu verbessern. Dabei griffen wir eine Entschließung des Bundesrats vom 19. Oktober 2018 auf, die die Situation vieler Betroffener verbessert hätte. So sollten unter anderem Opfern von Zersetzungsmaßnahmen, verfolgten Schülern und Zwangsausgesiedelten der Zugang zu Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen eröffnet werden. Darüber hinaus sollte der Zugang zu Leistungen für zwei Opfergruppen erleichtert werden: Kindern, die in Folge von politischer Haft der Eltern in Heime eingewiesen wurden sowie derjenigen, die in Spezial- oder Durchgangsheime eingewiesen wurden. Für erstere stellte die Einweisung eine Trennung von ihren Eltern dar, die ihr soziales Umfeld fundamental erschütterte, ihre spätere berufliche Entwicklung hemmte – ein klarer einen Akt des Staatsunrechts durch das SED-Regime. Die Bedingungen in Spezial- und Durchgangsheimen waren für die Betroffenen – was die einschlägige Forschung eindeutig belegt hat – menschenunwürdig. Beide Opfergruppen haben aber bisher einen schweren Stand vor den Rehabilitierungskammern.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Entfristung der Rehabilitierungsgesetze sowie eine Beweiserleichterung im Falle der ehemaligen Heimkinder vorsieht, war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 11. September. Die Stellungnahmen der Sachverständigen waren dabei einhellig: Die Entfristung der Gesetze wurde einmütig begrüßt, ansonsten wurde der Gesetzentwurf als ungenügend eingeschätzt, um die Situation der unter dem SED-Regime Verfolgten zu verbessern, was auch die Abgeordneten der Regierungskoalition einsahen und dem Entwurf „Luft nach oben“ attestierten. Es ist zu hoffen, dass es der Regierungskoalition ernst ist damit, die Regelungen im Sinne der Betroffenen zu verbessern.

Als Bündnis 90/Die Grünen sehen wir uns in der Tradition der Bürgerrechtsbewegung der DDR und damit in der Pflicht, für die Anliegen der Opfer des SED-Regimes einzustehen. Ich hoffe, dass die öffentliche Anhörung und das eindeutige Urteil der geladenen Experten ein starkes Signal an die Bundesregierung senden, endlich die Bedürfnisse der ehemaligen Verfolgten ernst zu nehmen und den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten.

Zum Nachlesen:

Die Pressemitteilung des Bundestags mit den Einschätzungen der ExpertInnen:

https://www.bundestag.de/presse/hib/657262-657262  

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/108/1910817.pdf  

 

Unsere Anträge:

https://www.monika-lazar.de/im-parlament/antraege/antraege-detailansicht/vereinfachung-der-rehabilitierung-von-ehemaligen-heimkindern-in-der-ddr/

https://www.monika-lazar.de/im-parlament/antraege/antraege-detailansicht/verbesserung-der-sozialen-lage-anerkannter-politisch-verfolgter-durch-novellierung-der-sed-unrechtsbereinigungsgesetze/

https://www.monika-lazar.de/im-parlament/antraege/antraege-detailansicht/kein-ende-der-aufarbeitung-rehabilitierung-von-opfern-der-sed-diktatur-schnellstmoeglich-entfristen/