Fachgespräch "Nachhaltig Demokratie fördern!"

Veranstaltungsbericht, 27.03.2013

18. März 2013 in Berlin

Wie weiter mit den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus? Diese Frage muss bislang, bedingt durch den Förderrhythmus, alle drei Jahre aufs Neue beantwortet werden. Dass dies zu den ganz großen Problemen im Kampf gegen strukturellen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit gehört, machte Sven-Christian Kindler in seiner Begrüßung zum Fachgespräch am 18. März 2013 mit rund 100 Interessierten und ExpertInnen klar. Immer wieder haben wir Grüne in den Haushaltsverhandlungen hierzu akuten Handlungsbedarf angezeigt – leider ohne Resonanz bei der schwarz-gelben Regierung und den Koalitionsfraktionen. Aber nicht nur die Kurzzeitförderung der Programme, auch die insbesondere von Kristina Schröder betriebene „Extremismusdoktrin“, behindert die Arbeit der Zivilgesellschaft für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.

Die Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) warf im November 2011 ein Schlaglicht auf das Themenfeld Rechtsextremismus und Rassismus. Allerdings fehlen bis heute Konsequenzen, wie beispielsweise eine Strukturförderung der Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für Demokratie, stellte die Fraktionsvorsitzende Renate Künast fest. Anstatt die Arbeit der Initiativen und Verbände zu behindern, müsste der Staat ihre Arbeit wertschätzen und ihnen danken. Denn diese Menschen vor Ort, die sich klar gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit positionieren, setzen sich dadurch selbst (teilweise sogar existenziellen) Gefahren aus. Um diesen Mut zu würdigen und sie stärker zu unterstützen, braucht es eine breite gesellschaftliche Debatte.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit kontinuierlich bekämpfen

Eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit muss konsequent fortgeführt werden. So lautete die Schlussfolgerung von Prof. Beate Küpper, die in ihrem Referat verdeutlichte, dass Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und vorurteilsgeleitete Einstellungsmuster in der Gesamtgesellschaft nicht trennscharf abgrenzbar sind.

Dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit keineswegs nur ein Problem im harten Neonazi-Spektrum darstellt, belegen seit vielen Jahren renommierte Studien (2002 bis 2011 jährlich von Wilhelm Heitmeyer herausgegeben) oder die „Mitte-Studien“ der Friedrich-Ebert-Stiftung (von Oliver Decker, Elmer Brähler et. al. seit 2006 im Zweijahresrythmus). So sind Aufwärtstrends etwa bei ethnischem Rassismus oder der Abwertung Obdachloser und Armer in breiten Teilen der Bevölkerung zu beobachten.

Während bei Älteren die Zustimmung zu solchen Haltungen ohnehin höher ist, nimmt sie nun auch in der jungen Generation wieder zu. Deshalb muss die begonnene Programmarbeit gerade für Jugendliche weitergeführt werden. Es braucht aber auch innovative Strategien, um gezielt Ältere mit ins Boot zu holen.
Ideologien der Ungleichwertigkeit können nicht isoliert bekämpft werden. Es braucht einen gesellschaftspolitischen Gegenentwurf, der für Vielfalt als Bereicherung wirbt. Dies ist umso dringlicher, als 50 Prozent der Menschen meinen, Deutschland sei in gefährlichem Maße überfremdet. Zugleich beklagen 46 Prozent, dass der Zusammenhalt in unserem Land gefährdet wäre. Im europaweiten Vergleich bildet Deutschland das unrühmliche Negativbeispiel bei der Abwertung von Muslimen. Die muslimische Kultur wird nur von 17 Prozent der Deutschen als passend zu Deutschland akzeptiert. Abwertungstendenzen verstärken sich in Krisenzeiten, wenn Menschen sich in ihrem eigenen Status bedroht fühlen. Dies trifft sowohl auf Arme zu wie auch auf die besser Situierten.
Vor dem Hintergrund dieser Analysen empfiehlt Prof. Küpper ein staatlich gefördertes Monitoring zu Einstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Bevölkerung. Denn eine Analyse „extremistischer Inhalte“, wie der Verfassungsschutz sie bietet, bildet den Zustand unserer Demokratie nicht realitätsgetreu ab und bietet keine Anregungen für Handlungsstrategien. Wichtig bei einem solchen breiter angelegten Monitoring ist die fachliche Unabhängigkeit derjenigen, die die Erhebungen durchführen und auswerten.

Desweiteren muss die Bundespolitik vorhandene Strukturen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vor Ort stärken, die Anti-Vorurteilsbildung in allen Institutionen (Kita, Schule, Hochschule, Polizei, Behörden usw.) voranbringen und Maßnahmen für einen besseren und schnellen Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis unterstützen.

Solidarisch gegen Rechts: Weg mit der „Extremismusklausel“!

Welche fatalen Folgen die „Extremismusdoktrin“ hat, analysierte Grit Hanneforth vom Kulturbüro Sachsen in ihrem Vortrag. Sie legte dar, dass das fragwürdige Konzept zur Konstruktion einer Normalität und Sicherung von politischer Macht in der gesellschaftlichen „Mitte“ dient. Durch die Gegenüberstellung von „Linksextremismus“ und Rechtsextremismus wird die „Mitte“ zum „Hort des Guten“ erklärt, der per definitionem frei sei von Dogmen, Ausgrenzung und Demokratiefeindlichkeit.

Dabei widerspricht der Rechts- und Linksextremismusansatz den gesellschaftlichen Realitäten und ist im Alltag nicht abbildbar. Stattdessen überdeckt er Ungleichwertigkeitsideologien in der Gesellschaft. Und er führt zu einer Diskreditierung von Menschen und Organisationen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren. Diese AkteurInnen werden als „linksextrem“, und damit gleichzeitig als demokratiefeindlich, gebrandmarkt und dadurch als ernsthafte DiskussionspartnerInnen delegitimiert.

Die empirischen Erkenntnisse zu rechtsextremen/rechtspopulistischen Einstellungsmustern und Ungleichwertigkeitsvorstellungen finden sich in der Extremismuskonstruktion nicht wieder – im Gegenteil, sie werden verschleiert.

Die Bundesprogramme waren anfangs explizit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus gerichtet. Unter der unionsgeführten Regierung wurde 2007 ein Schwenk hin zu Programmen gegen „politischen Extremismus“ vollzogen. Da dieser Begriff wissenschaftlich völlig unbestimmt ist und nicht die tatsächlichen gesellschaftlichen Zustände beschreibt, sind gezielte Arbeitsansätze mit diesem Fokus nicht möglich. Wir können uns mit Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus auseinandersetzen und wirksame Handlungsstrategien entwickeln, gegen „politischen Extremismus“ hingegen gibt es keine zielorientierten Handlungsstrategien. Aus konservativer Sicht fallen unter dieses Label folglich auch nicht-rechte Organisationen und Initiativen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus anderen Gründen kritisch gegenüberstehen. Um solche „linksextremen“ AkteurInnen von der Mittelvergabe auszuschließen, erfand Schwarz-Gelb einen Bekenntniszwang für alle, die Mittel für den Kampf gegen Rechtsextremismus und für Demokratie erhalten wollen: die sogenannte „Extremismusklausel“.

Grit Hanneforth forderte für die neuen Bundesprogramme nicht nur die sofortige Abschaffung der „Extremismusklausel“, sondern auch eine neue langfristige Ausrichtung der Programme auf Demokratieentwicklung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dazu muss eine zentrale Auseinandersetzung nicht nur mit gewalttätigem Rassismus oder Antisemitismus, sondern mit allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie sie Prof. Küpper dargestellt hat, gehören. Eine starke Zivilgesellschaft ist der beste Schutz vor Neonazismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Dies auch durch eine nachhaltige, langfristige Förderung auf hohem Niveau anzuerkennen, ist Aufgabe der Politik - im Bund, im Osten und im Westen.

Für Nachhaltigkeit in der Demokratieentwicklung

„Ein strukturelles Gesellschaftsproblem wird mit punktuellen Mitteln bekämpft.“ Mit diesen Worten beschrieb Reinhard Koch von der Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (ARUG) einen Grundwiderspruch bei der geförderten Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus.
Gute Präventionsförderung braucht drei Säulen:

  •     Langfristigkeit
  •     Nachhaltigkeit
  •     Strukturelle Finanzierung


Diese Bedingungen fehlen, so dass viele Felder und Anliegen im Bereich der Präventionsarbeit unbearbeitet bleiben. Gute Ideen können nicht verstetigt werden, weil der jährliche Beantragungsmodus und die hohe Kofinanzierung viele Träger administrativ überfordert. Allein die Erwirtschaftung der Kofinanzierung bindet laut Koch mindestens 20 Prozent der Arbeitskraft, die nicht in die inhaltliche Arbeit investiert werden kann.

Die nachhaltige Entwicklung von Demokratie muss weit über eine Anti-Nazi-Arbeit hinausreichen und kontinuierlich verlaufen. Immer neue Modellprojekte können verlässliche Langzeitstrukturen nicht ersetzen. Koch appelliert an die Politik, die vorhandenen guten Strukturen, wie zum Beispiel mobile Beratungsstellen und Opferberatungsstellen, aber auch Koordinierungsgremien, finanziell zu verstetigen.

Sehr wichtig für die qualitative Weiterentwicklung ist es, Handlungskonzepte auszuwerten und eine dezentrale Transferarbeit zu fördern. Koch plädiert für Transferzentren. Sie können Diskurse befördern, etwa darüber, wie man mit konkurrierenden Angeboten umgeht, welche Aufgaben vom Staat und welche von der Zivilgesellschaft geleistet werden müssen und wie eine sinnvolle Kommunikation und Vernetzung zwischen allen AkteurInnen zu gestalten ist. Nachholbedarf gibt es auch beim Wissenschaft-Praxis-Transfer. So stellt sich etwa die Frage, was die Erkenntnisse über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die politische Bildung konkret bedeuten und welche AkteurInnen sich solchen Umsetzungsprozessen systematisch widmen sollen. Transferzentren könnten diese Aufgaben übernehmen, das Thema gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als Querschnittsaufgabe der gesamten Gesellschaft etablieren helfen und einer Demokratieentleerung entgegenwirken. Der Fokus dabei muss lauten: Pro Demokratie.

Bundeskompetenz zur langfristigen Förderung vorhanden

Voraussetzung für eine nachhaltige Demokratiearbeit, unter anderem gegen den demokratiefeindlichen Neonazismus, ist eine dauerhafte Förderung. Nicht zuletzt nach dem Bekanntwerden der Verbrechen des NSU muss dies als bundesweites Anliegen angesehen werden. Doch ist es juristisch möglich, dass der Bund diese Arbeit auf Dauer fördert?

Zu dieser Fragestellung legten die Staatsrechtler Prof. Ulrich Battis, Prof. Grigoleit und Dr. Franziska Drohsel vor wenigen Tagen ein Gutachten vor. Als Auftraggeber beteiligte sich ein breites Spektrum an verschiedenen AkteurInnen. Prof. Battis erläuterte die Ergebnisse des Gutachtens und stellte fest: Der Bund besitzt die Kompetenz, bundesweit Projekte zu fördern, welche die Demokratie stützen. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte trägt der Staat sogar eine besondere Verantwortung, Neonazis in die Schranken zu weisen. Der NSU-Skandal hat gezeigt, wie groß der Bedarf dazu ist. Die Krücke der anlass- und modellbezogenen Förderung genügt nicht, um den vorhandenen Problemen wirksam zu begegnen. Ziel muss eine verstetigte Bundesförderung sein.
Battis unterstrich, dass Regierung und Parlament die Aufgabe gemeinsam angehen sollten. Der Bundestag besitzt die Gesetzgebungskompetenz. Er kann ein Gesetz erlassen, in dem die Demokratieförderung als Bundesaufgabe näher definiert wird. Dies ermöglicht eine langfristige Bundesförderung. Modelle zur konkreten Umsetzung müssten dann politisch diskutiert werden. Infrage kämen beispielsweise eine Zuwendungsstiftung oder eine gemeinnützige GmbH. In der gefestigten Staatspraxis gibt es bereits Beispiele, wie etwa die Bundeskulturstiftung oder die Stiftung preußischer Kulturbesitz.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt das Gutachten und will auf seiner Grundlage ein nachhaltiges Fördermodell entwickeln. Erste Vorschläge wurden bereits formuliert. Weitere Informationen finden sie hierzu am Textende.

Bei einigen Fragestellungen müssen vertiefte Überlegungen folgen. So halten wir es für wichtig, trotz einer übergreifenden Bundesförderung die Länder nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Auch wollen wir keine ineffizienten Parallelstrukturen schaffen, sondern ein Konzept aus einem Guss, in dem Kompetenz gebündelt und optimal genutzt werden kann.

In ihrem Ausblick betonte Monika Lazar, dass wir die Anregungen aus der Zivilgesellschaft berücksichtigen und in den kommenden Monaten in unser Konzept integrieren wollen.

Im Fachgespräch wurden uns viele Hinweise mit auf dem Weg gegeben. So dürfen neue Transferzentren nicht so gestaltet werden, dass eine Bürokratisierung verstärkt wird. In puncto Vernetzung ist es erforderlich, über den Tellerrand der bisherigen Projekte gegen Rechtsextremismus hinauszuschauen. Es müssen weitere AkteurInnen stärker einbezogen werden, z.B. MigrantInnenorganisationen, die bisher zu einseitig unter dem Label „interkulturelle Kompetenz“ wahrgenommen werden.

Sicherzustellen ist auch, dass Länder eine langfristige Bundesförderung nicht dafür missbrauchen, im Gegenzug ihre eigenen Präventionsmittel zu kürzen. Ebenso inakzeptabel ist es, Präventionsarbeit gegen Rechts und klassische Jugendarbeit oder politische Bildung finanziell gegeneinander auszuspielen. Es wurde in der Diskussion auch deutlich, dass die Länder sich in sehr unterschiedlichem Maße engagieren und wir daher differenzierte Strategien im Umgang mit der Länderebene benötigen.

Wir erklären uns solidarisch mit den AkteurInnen, die sich täglich Nazis entgegenstellen. Den Hinweis, dass solche zivilgesellschaftlichen Initiativen sich mehr Schutz vor der diffamierenden „Linksextremismus-Keule“ wünschen, nehmen wir sehr ernst. Wir wollen nicht zulassen, dass die Arbeit für Demokratie und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit durch realitätsferne „Extremismusdebatten“ gelähmt wird.

Monika Lazar erinnert abschließend daran, dass Bündnis 90/Die Grünen sich seit vielen Jahren kontinuierlich für die Initiativen stark machen. Mit dem CIVITAS-Programm nahm die Bundesförderung unter Rot-Grün ihren Anfang. Heute gibt es viele gute Strukturen. Nun gilt es, ihnen eine langfristige Perspektive zu schaffen. Das Gutachten ist dazu ebenso hilfreich wie die abgestimmten Forderungskataloge aus der Zivilgesellschaft. Mit einem herzlichen Dank für alle Anregungen beendet Monika Lazar die Veranstaltung und stellt in Aussicht: Wir wollen in diesem Jahr ein tragfähiges Konzept zur Diskussion stellen, das für die nächste Legislaturperiode eine gute Grundlage für die Umsetzung eines neuen Programmes bilden kann.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung von Sven-Christian Kindler und Monika Lazar zur Veröffentlichung des Gutachtens

Autorenpapier von Sven-Christian Kindler und Monika Lazar: Demokratieförderung und Anti-Nazi-Arbeit langfristig und stabil finanzieren

Grit Hanneforth "Das Extremismuskonzept – eine Konstruktion und ihre Folgen"

Reinhard Koch "Was behindert die Anti-Nazi-Arbeit?"

Gutachten "Rechtliche Möglichkeiten zur Verstetigung der finanziellen Mittel zur Demokratieförderung und Bekämpfung des Neonazismus"

[Fotos aus der Veranstaltung ansehen]