Antwort auf die Kleine Anfrage "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim Menschenhandel"

Kleine Anfrage, 15.03.2013

Drucksache 17/12504 vom 27.02.2013
    
Seit dem Jahr 2002 gilt in Deutschland ein Prostitutionsgesetz (ProstG). Mit dem Gesetz wurde festgestellt, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten und nicht sittenwidrig ist. Mit der Neufassung wollte der Gesetzgeber die rechtliche Situation von Prostituierten verbessern und zugleich den in diesem Bereich oftmals vorherrschenden kriminellen Begleiterscheinungen, die auch dem Bereich der organisierten Kriminalität zugerechnet werden müssen, die Grundlage entziehen.

In der Öffentlichkeit gibt es unterschiedliche Einschätzungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Bezug auf die organisierte Kriminalität. In einer Studie für die Europäische Kommission kamen die Forscher Seo-Young Cho, Axel Dreher und Eric Neumayer zum Ergebnis, dass die Liberalisierung des Prostitutionsrechtes zu einer Ausweitung des Menschenhandels führen würde. Die Forscher berufen sich in ihrer Studie insbesondere auf Zahlen der International Labour Organization aus den Jahren 1998 bis 2003. Kritiker bemängeln, dass die Studie – obwohl im Jahr 2011 veröffentlicht – keine neueren Zahlen nutzt. Durch die im Jahr 2001 erfolgte EU-Osterweiterung seien andere Faktoren entscheidend für den nur vorübergehenden Anstieg der Opferzahlen...

[Ganzen Text zur Anfrage und Antwort des Bundesministeriums des Innern lesen]