In der Präambel der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 wird als Grundlage die „Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und Tagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 v. H. der unter dreijährigen Kinder, bis 2013 auszubauen, so dass dann insgesamt rund 750 000 Plätze bereit stehen“ genannt. Geschlossen wurde diese Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern – nicht jedoch mit den Kommunen... [lesen]