Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven Lehmann, Ulle Schauws u. a. und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
- Drucksache 19/3879 vom 17. August 2018 -
Frage Nr. 1:
Welche Auswirkungen für die deutsche Rechtsordnung und insbesondere für das Transsexuellenrecht hat aus Sicht der Bundesregierung die Streichung von Transsexualität aus der Liste psychischer Krankheiten?
Frage Nr. 2:
Hat die im Rahmen der seit 2000 diskutierten und nun beschlossenen Streichung von Transsexualität aus der Liste psychischer Krankheiten die Bewertung der Bundesregierung zu verlangten psychologischen bzw. psychiatrischen Gutachten als Voraussetzung für die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit verändert? Wenn ja, welche Gesetzesänderungen plant die Bundesregierung? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre unveränderte Position? Wenn die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist, wie viele weiteren Jahre wird die Meinungsbildung voraussichtlich dauern angesichts der Tatsache, dass die Revision seit 2000 diskutiert wird?
Frage Nr. 3:
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für die Beibehaltung psychologischer bzw. psychiatrischer Gutachten als Voraussetzung für die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit für Menschen, die nach neuem ICD 11 psychisch gesund sind?
[Antwort der Bundesregierung lesen]