Seit dem 1. Januar 2006 ist das noch unter der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft. Das IFG gibt allen Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich ein Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrecht bei allen Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Das IFG des Bundes hat offensichtlich eine Sogwirkung auf die Bundesländer... [lesen]