Mit den Schlussfolgerungen von Tampere 1999 beschloss der Europäische Rat, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der eigentlich zur Herstellung des Binnenmarkts entwickelt wurde, im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen einzuführen. Als erster Rechtsakt, der auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruht, wurde der Rahmenbeschluss des Rates über den Europäischen Haftbefehl beschlossen. Im Bereich des Beweistransfers wurde nach langjährigem Rechtsetzungsprozess der Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Beweisanordnung erlassen... [lesen]