Kleine Anfrage, 10.10.2007
Als Ausgleich für zu Unrecht erlittene Haft sieht das geltende Recht die Möglichkeit einer Haftentschädigung vor. Diese Entschädigung hat Präventions- und Genugtuungsfunktion für den erlittenen immateriellen Schaden des Freiheitsentzuges... [lesen]