Kinderwunschbehandlung bei lesbischen Frauen

Kleine Anfrage, 16.12.2010

Kleine Anfrage der Abgepordneten Volker Beck, Katja Dörner, Monika Lazar und weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die Tatsache, dass die Regelung des §27 a Abs. 1 Nr. 3 SGB V ausschließlich verheirateten Paaren Leistungen der Krankenkassen zuspricht, nicht aber lesbischen Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?


Plant die Bundesregierung die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe in den Regelungen zur künstlichen Befruchtung, insbesondere im § 27a Abs. 1 SGB V? Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen? Wenn nein, welcher hinreichend gewichtige Sachgrund rechtfertigt aus Sicht der Bundesregierung die Benachteiligung?


Wie vielen Paaren und in welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten für künstliche Befruchtungen von den Krankenkassen jeweils in den Jahren 2006 bis 2009 erstattet?


Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Aufwendungen für eine heterologe, künstliche Befruchtung als Belastungen i.S. des § 33 EStG steuerlich berücksichtigt werden können?...

[Antwort der Bundesregierung vom 16.12.2010 lesen]