Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland

Kleine Anfrage, 17.09.2020

Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/22658, 17.09.2020

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herausragende Leistungen der einen wiegen die Verfehlungen anderer nicht auf ebenso wie das Verhalten Einzelner nicht der Gesamtinstitution zugeschrieben werden darf. Als Institution beweist die Polizei ihre Qualität nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vielmehr dadurch, wie sie strukturell mit der Möglichkeit von Grenzverletzung und dem rechtsstaatlichen Gebot nachträglicher Überprüfung und Kontrolle umgeht. Das staatliche Gewaltmonopol ist für die Polizei daher Anspruch und Aufgabe zugleich. Nicht zuletzt der hohe innere Anspruch vieler Polizistinnen und Polizisten macht die Polizei so erst zu der positiven gesellschaftlichen Kraft, die sie heute ist, und versetzt sie in die Lage, ihren immens wichtigen Dienst in und für unsere Gesellschaft zu Leisten. Zu diesem Anspruch gehört es auch, genau hinzuschauen – nach innen und nach außen. Letzteres gilt insbesondere auch für die parlamentarische Kontrolle. Es ist daher stets notwendig, dass eine öffentliche Diskussion über mutmaßlich rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen auch parlamentarisch Widerhall findet. Insbesondere die ausschnittsweise mit Videos dokumentierten Fälle (vgl. www.tagesschau.de/faktenfinder/polizeigewalt-125.html) werden gerade noch aufgeklärt. Davon unabhängig stellt sich jedoch immer die grundsätzliche Frage, wie wirksam die Polizei in der Ausübung ihrer Befugnisse kontrolliert wird. Die fragestellende Fraktion nimmt dies zum Anlass, folgende Fragen an die Bundesregierung zu richten... [lesen]

[Antwort der Bundesregierung]