Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Erhard Grundl, Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" (DGS) ist weitläufig als "Hooligan-Datei" bekannt. Anders als der Name suggeriert sind in dieser Datei ab er nicht nur Gewalttäterinnen und -täter erfasst. Schon eine Personalienfestst ellung kann reichen, um in der DGS gespeichert zu werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10908).
Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte 2013 fest, dass der Eintrag in der Datei nicht dazu berechtige, "darin aufgeführte Personen in individualisierbarer Weise öffentlich als Gewalttäter zu bezeichnen, wenn sich keine Gewalttat nachweisen lässt" (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. September 2013, 5 B 417/13)... [lesen]