Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau

Kleine Anfragen, 12.05.2020

Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/19099

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bei dem rechtsterroristischen Anschlag am 19. Februar 2020 im hessischen Hanau wurden neun Menschen zwischen 21 und 44 Jahren getötet, mehrere Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Innerhalb der ersten 12 Minuten feuerte der mutmaßliche Täter an verschiedenen Tatorten 52 Schuss ab. Danach fuhr er mit seinem Auto zur Wohnung seiner Eltern, wo er und seine Mutter etliche Stunden später tot aufgefunden wurden (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung2-vom-20-02-2020.html; https://www.op-online.de/region/hanau/hanau-anschlag-news-unbekannte-werfen-scheibe-an-gedenkort-ein-zr-13553420.html).

T. R. wählte die Tatorte mit aller Wahrscheinlichkeit gezielt aus und hat sie womöglich vorher ausgespäht. Noch kurz vor der Tat wurde er aufgrund Falschparkens unmittelbar vor dem späteren ersten Tatort von einem Ordnungsbeamten angesprochen; er reagierte wohl nicht aggressiv. Im Anschluss vollzog er die Tat objektiv strukturiert, strategisch, planvoll (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/hanau-polizei-stuermte-wohnung-nach-erstem-schuss-100.html)... [lesen]

 

[Antwort der Bundesregierung lesen]