Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Katja Keul, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11303 –
Der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) hatte in seinen Abschlussbericht sinngemäß erklärt, dass für die Erstellung eines seriösen Lagebildes im Bereich der politisch motivierten Kriminalität eine möglichst exakte und aussagekräftige statistische Erfassung diesbezüglicher Straftaten von grundlegender Bedeutung ist. Und weil es seit den 90er-Jahren (auf Seiten der Polizei, als auch auf Seiten der Justiz) regelmäßig zu gravierenden Abweichungen sowohl in der Erfassung politisch motivierter Straftaten als auch (etwa im Hinblick auf den NSU) bei der Lagebilderstellung gekommen ist, hatte der damalige Untersuchungsausschuss- NSU als eines seiner zentralen Anliegen, die „Einführung eines verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausches zwischen Polizei und Justiz (ggf. eine ‚Verlaufsstatistik PMK‘) – zumindest bei PMK-Gewaltdelikten“ empfohlen (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861)... [Kleine Anfrage und Antwort lesen]