Die Investitionszulage, wie sie im Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) der Bundesregierung neu geregelt wurde, wird den Anforderungen an einen gezielten und effizienten Einsatz der Fördermittel nicht gerecht. Sie folgt erneut dem Gießkannenprinzip der vorangegangenen Investitionszulagengesetze. Anerkannte Wirtschaftforschungsinstitute und Fachleute haben darauf hingewiesen, dass die Investitionszulage aufgrund des Rechtsanspruchs zu geringe Steuerungsmöglichkeiten hat und zu viele Mitnahmeeffekte erzeugt... [lesen]