Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Agnes Krumwiede, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ausgestaltung und Finanzierung des Unterstützungsnetzes von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern ist eine seit Jahrzehnten diskutierte Problematik. Bis heute wurde keine Regelung gefunden, die garantiert, dass jeder von Gewalt betroffenen Frau bundesweit zeitnah und niedrigschwellig ein Zugang zu Hilfe ermöglicht werden kann.
Die Bundesregierung hat im Herbst 2012 nach langer Verzögerung einen Bericht zur Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/10500). Auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e. V. (bff) sowie ein Bündnis der Wohlfahrtsverbände haben diesbezüglich Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Alle Berichte kommen zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Unterstützungsangebot überwiegend unterfinanziert ist. Es fehlt häufig an Personal bzw. Arbeitszeit, um spezifische Aufgabenbereiche anzubieten und umzusetzen. Insbesondere im Kinderbereich der Frauenhäuser sowie für die Arbeit mit Frauen und Mädchen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtkrankheiten fehlen die personellen Ressourcen. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind von Angeboten zum Schutz gegen Gewalt häufig ausgeschlossen, da diese nicht flächendeckend barrierefrei zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen gleichen dieses Defizit häufig mit einem hohen Maß an persönlichen Einsatz aus, ohne dabei selbst Unterstützung in Form von Fortbildungen und Supervision zu erhalten. Das Arbeitsentgelt entspricht in vielen Fällen nicht dem Aufgabenprofil und den Belastungen am Arbeitsplatz... [lesen]