Für eine sozio-kulturelle Existenzsicherung ohne Lücken

Antrag, 20.02.2013

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12389, 17. Wahlperiode, 20.02.2013

Antrag

Jeder in Deutschland lebende Mensch hat einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Recht auf Sicherung der physischen Existenz sowie auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ergibt sich aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz. Das Grundrecht auf Achtung der Würde jedes Einzelnen wird vom Gesetzgeber in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Sozialhilfe (SGB XII) sowie durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) konkretisiert. Die Mindestsicherung als unterstes soziales Netz wird durch die Solidargemeinschaft geleistet.

Allen Menschen muss gleichermaßen die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Lebensunterhalt eigenverantwortlich zu erwirtschaften, um nicht auf existenzsichernde Leistungen angewiesen zu sein. Neben einer ausreichenden Zahl an Arbeitsplätzen gilt es hierfür die entsprechenden Anreize und Voraussetzungen zu schaffen. So müssen etwa Lohnhöhe, steuerliche und sozialversicherungspflichtige Belastung von Einkommen, finanzielle Leistungen für Kinder und Familien sowie Wohngeld derart zueinander wirken, dass sich Erwerbsarbeit auch finanziell lohnt... [lesen]