Drucksache 19/17750
Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, 10.03.2020
Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Erhard Grundl, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Steffi Lemke, Cem Özdemir, Filiz Polat, Claudia Roth, Dr. Manuela Rottmann, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus, der Bedrohung ganzer Bevölkerungsgruppen sowie von Hass und Hetze im Netz bedarf es einer koordinierten Gesamtstrategie, die das Problemfeld auf seinen sämtlichen Ebenen bearbeitet: als rechtsextreme Strategie zur Aushöhlung der Demokratie, als gesamtgesellschaftliches Phänomen einer Verrohung der Debattenkultur und als Fortsetzung wie Befeuerung analoger Formen von Diskriminierung und Gewalt.
Rassistischer, antisemitischer, antiziganistischer, muslimfeindlicher, völkischer, antifeministischer, homo- und transfeindlicher Propaganda und Agitation muss mit aller Entschlossenheit begegnet werden. Menschenverachtenden Ideologien der Ungleichwertigkeit muss entschieden widersprochen und der Strategie einer Normalisierung des vormals Unsagbaren entschlossen begegnet werden.
Die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BR-Drs. 87/20) zugrunde liegende Zielsetzung, den zunehmenden Rechtsextremismus, die anhaltenden Angriffe auf Demokratinnen und Demokraten und die zu beobachtende Verrohung der Diskussionskultur im Netz zu bekämpfen, wird daher ausdrücklich begrüßt. Er greift aber einerseits zu kurz und weitet andererseits Befugnisse in weder zielführender noch verhältnismäßiger Weise aus. Damit die Maßnahmen aber effizient wirken, müssen sie zielgenau ausgerichtet sein, um Behörden und Justiz nicht mit unnötigen Aufgaben zu überlasten... [lesen]