Drucksache 19/8981
Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Katja Keul, Annalena Baerbock, Stefan Gelbhaar, Katrin Göring-Eckardt, Stephan Kühn, Steffi Lemke, Claudia Müller, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Sven Lehmann, Dr. Irene Mihalic, Beate MüllerGemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Antragstellung nach den drei Gesetzen zur Rehabilitierung von SED-Unrecht – Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) – ist nur bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis zum 31. Dezember 2020 für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt des BerRehaG möglich. Danach würden entsprechende Anträge, unabhängig von ihrer inhaltlichen Begründetheit, aus rein formalen Gründen als verfristet zurückgewiesen.
Die Fristenregelung dient in erster Linie einem administrativen, gegebenenfalls auch fiskalischen Zweck. Es ist zu befürchten, dass durch den rein formal begründeten Ausschluss an sich berechtigter Ansprüche der Eindruck entsteht, dass hier ein gesellschaftspolitisch in hohem Maße relevantes Problem vor dem vollständigen Abschluss der Aufarbeitung – wenn man davon überhaupt sprechen kann – legislativ gewissermaßen "unter den Teppich" gekehrt wird... [lesen]