Drucksache 19/8983
Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Katja Dörner, Katja Keul, Annalena Baerbock, Stefan Gelbhaar, Katrin Göring-Eckardt, Stephan Kühn, Steffi Lemke, Claudia Müller, Renate Künast, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Kai Gehring, Erhard Grundl, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sven-Christian Kindler, Sven Lehmann, Dr. Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes vom 13.12.2017 (BR-Drucksache 19/261) wurde bisher vom Bundestag nicht behandelt. Ein eigener Entwurf der Bundesregierung liegt ebenfalls nicht vor. Das Anliegen bedarf allerdings dringend einer Neuregelung.
Die gegenwärtige Rechtslage für ehemalige Heimkinder in der DDR ist jedoch unbefriedigend. Menschen, die deshalb in einem Heim für Kinder und Jugendliche in der ehemaligen DDR untergebracht waren, weil ihre Eltern infolge politischer Verfolgung inhaftiert waren oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen erlitten haben, müssen für ihre Rehabilitierung den Nachweis erbringen, dass die Anordnung ihrer Heimunterbringung selbst einen Akt der politischen Verfolgung darstellte oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat. Eine erfolgreiche Beweisführung wird den ehemaligen Heimkindern regelmäßig verschlossen sein, da die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet wurden oder mitunter den wahren Verfolgungscharakter verschleiern. Hinzu tritt, dass sie selbst aufgrund ihres damaligen Alters (oftmals Kleinkinder) meist keine Erinnerungen an die Umstände ihrer Heimunterbringung mehr haben und ihre Eltern möglicherweise nicht mehr am Leben sind. Die Nichterweislichkeit anspruchsbegründender Tatsachen geht dabei zu Lasten der Antragsteller... [lesen]