Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages von Hans-Christian Ströbele, Winfried Hermann, Wolfgang Strengmann-Kuhn und Monika Lazar:
zum TOP 11: Fortsetzung des ATALANTA-Einsatzes
Antrag der Bundesregierung (17/3691): Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias
Den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation Atalanta lehnen wir ab.
1. Das Einsatzgebiet der Bundeswehr ist in dem vorgelegten Antrag nicht ausreichend bestimmt festgelegt.
Es bleibt offen, in welchen Teilen des Indischen Ozeans die deutschen Streitkräfte eingesetzt werden sollen. Der Indische Ozean ist groß. Er reicht von Afrika bis Indien und Australien.
In der Begründung des Antrages wird ausgeführt, dass „infolge der internationalen Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung vor der somalischen Küste die somalischen Piraten ihre Aktivitäten bis zu 1 300 Seemeilen weit in den Indischen Ozean ausgedehnt haben.“.. [lesen]