Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Antrag "Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen"

Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31 BT, 19.07.2012

von Katja Dörner, Ulrich Schneider, Oliver Krischer, Maria Klein-Schmeink, Bettina Herlitzius, Ute Koczy, Dorothea Steiner, Monika Lazar, Katja Keul, Markus Kurth, Harald Ebner, Thomas Gambke, Tabea Rößner, Uwe Kekeritz

Der Deutsche Bundestag soll sich heute ohne das übliche Beratungsverfahren und damit völlig überstürzt zum sensiblen Thema der religiös motivierten Beschneidung von Jungen verhalten. Diese Eile wird dem gewichtigen Thema nicht gerecht. Nicht nur, dass das Urteil des Landgerichts Köln, das ohne Frage zur Verunsicherung jüdischer und muslimischer Gläubiger und auch in der Ärzteschaft gesorgt hat, keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet und zudem bereits vom Mai 2012 stammt, sondern auch, weil der heutige Beschluss des Bundestags an der derzeitigen rechtlichen Situation nichts ändert. Die öffentliche Diskussion über das Urteil des Landgerichts Köln macht deutlich, dass es dem Deutschen Bundestags gut anstünde, eine breite Diskussion zum Thema Beschneidung von Jungen zu führen, inklusive der Anhörung von Sachverständigen und der Beratung in den Ausschüssen sowie der Kinderkommission des Deutschen Bundestags. So ist es üblich und bei sensiblen Themen ganz besonders notwendig. Selbstverständlich ist, dass jüdische und muslimische Traditionen und Riten zu achten sind und jüdisches und muslimisches religiöses Leben in Deutschland weiterhin möglich sein muss – dies sollte keiner Erwähnung bedürfen... [lesen]