Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zur namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Antrag der Fraktion der SPD "Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" gemäß Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes i.V.m. §§ 13 Nr. 2, 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes“ vom 23. April 2013 (BT-Drucksache 17/13227)
von Monika Lazar, Stephan Kühn und Arfst Wagner
Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit treffen heute leider bei vielen Menschen auf Zustimmung. Einige von ihnen geben bei Wahlen der NPD ihre Stimme. Dadurch konnte die rechtsextreme und verfassungsfeindliche NPD zahlreiche Mandate in Landtagen und auf kommunaler Ebene erringen. Das hat ihre Sichtbarkeit in der Gesellschaft erhöht. Die Erkenntnisse rund um den verbrecherischen NSU zeigen zudem, dass etliche NPD-Mitglieder Kontakt zu einer gewalttätigen nationalsozialistischen Bewegung halten und rechte Gewalt billigen.
Die Zusammenhänge mit menschenfeindlichen Einstellungen in der Bevölkerung einerseits und neonazistischen Strukturen andererseits verdeutlichen: Mit einem Verbot der NPD lassen sich die Probleme in unserer Demokratie nicht beseitigen. Rechte Aktivitäten würden nur verlagert.
Hinzu kommt, dass es wegen einer unzureichenden Materialsammlung zum Nachweis eines aggressiv-kämpferischen Agierens der NPD zu viele Fragezeichen hinsichtlich der juristischen Aussichten gibt. Denn rechtsextreme Äußerungen sind in der Demokratie von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Material müsste vielmehr zweifelsfrei belegen, dass die Partei gezielt anstrebt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Auch müsste sichergestellt sein, dass keinerlei Informationen von V-Leuten verwendet werden, da dies beim ersten Verbotsverfahren zum Scheitern führte. Außerdem sind die hohen Auflagen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für ein Parteienverbot zu beachten.
Überstürzter Aktionismus kann daher nach hinten losgehen. Nichts wäre kontraproduktiver als ein Verbotsverfahren, das nicht zum NPD-Verbot führt.
Staat und Zivilgesellschaft müssen radikalen Neonazismus ebenso nachhaltig bekämpfen wie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der Gesamtgesellschaft. Dazu gehört eine qualitätsorientierte Demokratiebildung auf allen Ebenen, eine Reform der Sicherheitsbehörden, eine dauerhafte lokale Verankerung von Strukturen wie Mobilen Beratungsstellen, spezifischen Opferberatungsstellen und geschlechtersensiblen Ausstiegsprogrammen und breit angelegte Maßnahmen zur Förderung des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhaltes in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus ist eine Daueraufgabe.
In einer attraktiven Demokratie, in der ein Klima von Vielfalt und Weltoffenheit gefördert wird, verliert die NPD ihre Wählerstimmen und kann auch ohne Verbotsverfahren wieder in die Bedeutungslosigkeit versinken. Im nächsten Jahr haben es die WählerInnen in Sachsen in der Hand, dafür zu sorgen, dass die NPD nicht mehr im sächsischen Landtag vertreten ist. Das würde auch dazu führen, dass ein großer Teil ihrer staatlichen finanziellen Einnahmen wegfällt. So könnte der NPD ein effektiverer Schlag versetzt werden als durch ein jahrelanges Verbotsverfahren mit unsicherem Ausgang.
Aus diesen Gründen lehnen wir ein neues NPD-Verbotsverfahren ab.