Rede, Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 178. Sitzung - 10.05.2012
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin/Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die sogenannte Extremismusklausel behindert die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und ist eine Beleidigung für aufrechte, mutige Akteure. Das haben engagierte Initiativen von Anfang an betont, das kritisieren alle Oppositionsfraktionen im Bundestag.
Es gab verschiedene juristische Gutachten gegen die Klausel und einen breiten Protest in Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Mehrfach haben wir im Plenarsaal des Bundestages bereits über Sinn oder Unsinn dieser Klausel gestritten, die Argumente sind also alle bekannt.
Doch inzwischen gibt es Neuigkeiten: Die Klausel ist nicht nur abwegig und schikanös – sondern auch rechtswidrig. Das erklärte das Dresdner Verwaltungsgericht am 25. April, nachdem der Pirnaer Verein AKuBiZ e.V., mit dem Rückhalt vieler anderer Akteure, gegen die Klausel geklagt hatte.
Eine schriftliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus, doch bereits in den mündlichen Ausführungen während der Verhandlung wurde klar:
Das Urteil ist für Ministerin Schröder eine Niederlage. Die Klausel kann, zumindest in ihrer derzeitigen Form, nicht bestehen bleiben. Das Gericht erläuterte zur Rechtswidrigkeit, dass Forderungen, die sich auf Dritte beziehen, zu unbestimmt formuliert seien.
Damit sind die besonders strittigen Passagen gemeint, mit denen Initiativen gezwungen werden sollen, die Verfassungstreue ihrer Partner zu garantieren.
So sei beispielsweise unklar, wer überhaupt zu den „Partnern“ gezählt werden müsse und welches Verhalten von den Initiativen konkret abverlangt würde.
Die Nötigung, Projektpartner bezüglich ihrer Gesinnung auszuspionieren, vergiftet das Miteinander in der Arbeit gegen Rechts und bindet Ressourcen vor Ort, die eigentlich der Projektarbeit zugute kommen sollen.
Die Rechtsunsicherheit und das gefühlte Misstrauen stellen für die Zivilgesellschaft eine erhebliche Belastung dar.
Bündnis 90/Die Grünen begrüßen die kritische Zielrichtung des Urteils.
Wir danken AKuBiZ e.V. und allen anderen Mutigen, die sich von den staatlichen Kriminalisierungsversuchen nicht haben einschüchtern lassen, sondern offensiv für unsere Demokratie einstehen.
Allerdings finden wir es traurig, dass in einer solchen Frage überhaupt juristische Schritte unternommen werden müssen, weil kein Konsens zwischen Staat und Zivilgesellschaft herstellbar war.
Neben der formal-juristischen Einschätzung ist uns daher auch der politische Blick auf die Klausel wichtig. Natürlich lehnen wir jede Gesinnungsschnüffelei kategorisch ab.
Aber die erzwungene schriftliche Bejahung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung halten wir ebenfalls für fragwürdig. Diese wurde auch bereits in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom Januar 2011 als grundgesetzwidrig problematisiert.
Demokratische Werte lassen sich nicht per Unterschrift in die Köpfe der Menschen pressen und verankern.
Wo immer eine Auseinandersetzung mit Haltungen notwendig scheint, muss sie argumentativ geführt werden. Die zahlreichen Untersuchungen zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in der sogenannten Mitte der Gesellschaft verdeutlichen:
Wir müssen uns die Mühe machen, zu überzeugen. Meinungsfreiheit muss als hohes Gut geachtet und geschützt werden. Repression sollte eindeutigen Gefährdungslagen, z.B. bei tätlicher Gewaltausübung, vorbehalten bleiben.
Ein schriftliches Bekenntnis unterschreiben kann jeder. Über die tatsächliche innere Überzeugung sagt das nichts aus. Diese erkennt man am Handeln.
Und das Handeln der zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rechts ist vorbildlich. Sie zeigen tagtäglich vor Ort, wie couragiert und entschlossen sie sich für unsere Demokratie einsetzen und rechten Schlägern und Menschenfeinden entgegentreten. Hierfür brauchen sie Anerkennung, Ermutigung und staatlichen Rückhalt.
Wie unverzichtbar eine starke Zivilgesellschaft ist, wurde mit der rechten Terrorserie wieder einmal deutlich. Deshalb forderte der ganze Bundestag im November 2011 in einer gemeinsamen Entschließung auch eine Prüfung, wo dem Engagement demokratischer Gruppen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus Hindernisse entgegenstehen. Die Klausel zählt zu diesen Hindernissen, die es aus dem Weg zu räumen gilt.
Anderthalb Jahre blendet Ministerin Schröder die zahlreichen berechtigten Einwände aus. Es ist zu hoffen, dass ihre Lernresistenz endlich bröckelt – oder sie zumindest die Rechtsprechung unseres Landes respektiert.
Allerdings scheint ihre Intention, wie ich hörte, in eine andere Richtung zu gehen:
Ihr Ministerium hat die gegnerische Partei von AKuBiZ e.V., den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, massiv unter Druck gesetzt, unbedingt in die Berufung zu gehen. Repression scheint Frau Schröders Politikansatz schlechthin zu sein.
Die Ministerin sollte das Urteil zum Anlass nehmen, über bessere Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftlich Engagierte nachzudenken.
Ihr bietet sich jetzt die Chance, ein Zeichen zu setzen, um das Vertrauen der Zivilgesellschaft zurückzugewinnen und die Zusammenarbeit aller Demokratinnen und Demokraten in konstruktiver Weise zu fördern.
Wir erwarten drei Dinge von Frau Schröder:
Erstens: Entschuldigen Sie sich bei den Initiativen für die Misstrauens-Unkultur, die Sie geschürt haben!
Zweitens: Steichen Sie die unsägliche Klausel umgehend – und zwar ersatzlos! Demokratische Bündnisse gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde gedeihen nur auf der Basis von Vertrauen.
Drittens: Passen Sie Ihr Bundesprogramm gegen den sogenannten „Extremismus“ den Realitäten in unserem Land an! Wir brauchen ein 50-Millionen-Programm gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es muss ehrenamtlichen Projekten einen direkten, unbürokratischen Zugang ermöglichen sowie eine dauerhafte Strukturförderung für bewährte Initiativen sichern.