Finanzierung von Frauenhäusern

Rede, 26.10.2012

202. Sitzung des Bundestages, TOP 47


Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zu Beginn dieser Wahlperiode haben alle Oppositionsfraktionen Anträge zur Finanzierung der Frauenhäuser im Parlament eingebracht. Von der Bundesregierung war zu hören, dass sie erst einmal die Ergebnisse des Berichts abwarten will.

Der Bericht liegt nun endlich vor – zwei Jahre verspätet. Der Zeit des Wartens ist jetzt leider die Zeit des Schweigens gefolgt. Von der Ministerin hat man seitdem nichts gehört. Es kann nicht sein, dass da bis jetzt nichts passiert ist. Aber ich habe den Eindruck, das ist nicht der einzige Bericht, der in den Regalen der Ministerin verstaubt. Mit dem Bundesgleichstellungsbericht scheint es sehr ähnlich zu sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich zitiere aus dem Bericht der Bundesregierung: Das Unterstützungsangebot ist mehrheitlich unterfinanziert. Das Volumen an Personal/Arbeitszeit reicht oft nicht aus, um spezifische Aufgabenbereiche in gewünschter Qualität umzusetzen. An anderer Stelle heißt es: Die Finanzierung der Einrichtungen ist uneinheitlich, abhängig von der Politik auf Landesebene und in den Städten und Landkreisen.

Weiter liest man:
Nicht nur unterscheidet sich die Politik der Bundesländer, auch kommunal existieren unterschiedliche Praxen nebeneinander.

Ich glaube, wir haben alle schon von diesen Problemen gehört. Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser bringt es in ihrer Stellungnahme zu diesem Bericht auf den Punkt:

Dieser Zustand ist kein vorübergehender, sondern ein seit Jahrzehnten chronischer. In der Schlussfolgerung der Bundesregierung wird jedoch keine grundsätzliche Neuregelung angedacht. Dabei ist die Situation eigentlich in fast allen Bundesländern dramatisch. Aus meinem Heimatland Sachsen weiß ich, dass die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern bis an ihre Grenzen gehen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Fälle werden immer schwieriger. Immer mehr Frauen kommen mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen in die
Einrichtungen. Doch die Finanzierung ihrer Arbeit ist immer nur sehr begrenzt gesichert; denn dies gehört zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen.
Bei Ausstattung und Personal für die Frauenschutzhäuser und -wohnungen rangiert Sachsen bundesweit weit hinten. Hier darf der Bund nicht wegsehen, sondern muss auch seine Unterstützung zusichern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Hilfetelefongesetz wurde vorhin schon angesprochen. Dies ist ein richtiger Schritt. Im Übrigen haben wir dieses Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet. Allerdings weisen die in diesem Zusammenhang vorgelegten Informationen immer noch Lücken auf. In meinen Reden habe ich häufig darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass wir das Hilfetelefon zwar haben, wenn sich die Frauen dann aber an die Einrichtungen wenden wollen, stehen sie quasi vor verschlossenen Türen oder werden abgewiesen, wie wir es vorhin schon gehört haben.
Im Zentrum unserer Überlegungen muss die Unterstützung und der Schutz von Gewaltbetroffenen stehen. Sowohl bei der Ausgestaltung als auch bei der Finanzierung des Unterstützungsnetzwerkes sehen wir immer noch sehr deutliche Mängel. Unser Ziel muss sein, jeder Frau, egal ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum lebt, einen zeitnahen und niedrigschwelligen Zugang zu Hilfe zu ermöglichen, dies aber nicht erst dann, wenn es bereits zu spät ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern wenden vielerorts aufgrund der unsicheren Finanzierung viel Zeit auf, um Projektanträge zu schreiben und Dokumentationen zu erstellen, statt die Zeit für die wichtige Arbeit mit den Frauen aufzuwenden.
Besorgniserregend ist auch, dass die personellen Ressourcen für den Kinderbereich in den Frauenhäusern viel zu gering sind, was auch in dem Bericht sehr deutlich angesprochen wird.

Wir Grünen werden bei der Beratung unseres Vorschlags unsere Landtagsfraktionen und auch die Gutachten einbeziehen, die es über den Bundesbericht hinaus gibt. Dies ist beispielsweise das Gutachten des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sowie das Gutachten des Bündnisses der Wohlfahrtsverbände.
Ich hoffe, dass die Anhörung im Dezember im Bundestag noch weitere Möglichkeiten aufzeigen wird. Kollegin Rupprecht hat es schon angesprochen. SPD und Grüne lassen ihren Antrag noch im Verfahren, weil wir es durchaus richtig finden, erst das gesamte Verfahren abzuwarten.

Ich glaube, wir sind uns hier alle einig: Wir wollen etwas erreichen. Wir sollten die verbleibenden Monate in dieser Wahlperiode nutzen, für von Gewalt betroffene Frauen eine Lösung zu finden, die diese Bezeichnung auch wirklich verdient.

In diesem Sinne appelliere ich sehr herzlich an Sie, an die Frauen zu denken, die das betrifft. Helfen wir ihnen endlich ausreichend.
Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

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