Rede, 18.12.2009
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13. Sitzung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Jedes Jahr fliehen etwa 40 000 Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus. Jede vierte in Deutschland lebende Frau hat bereits körperliche und sexuelle Gewalt durch ihren Partner oder Expartner erlebt.
Diese Zahlen zeigen deutlich: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, kein individuelles Problem, sondern ein Problem, bei dem die Gesellschaft tätig werden muss. Hier ist die Politik gefragt.
Es ist die Aufgabe des Staates, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, präventiv tätig zu werden, aber auch den Opfern Hilfe zu gewähren und sie zu schützen.
Bereits jetzt stehen die Frauenhäuser in einigen Bundesländern finanziell vor großen Problemen; meine Vorrednerinnen haben bereits darauf hingewiesen. Teilweise sind die Probleme so gravierend, dass die Frauenhäuser ihr Schutz- und Betreuungsangebot nicht mehr durchgängig sicherstellen können. Da ist auch die bundeseinheitliche Notrufnummer, die das Ministerium angekündigt hat, leider nicht ausreichend. Die Situation der Frauenhäuser wird sich künftig nicht verbessern; denn mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird sich die Finanzlage von Kommunen und Ländern noch verschlechtern... [weiterlesen]