Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
TOP 22 Dopingopfer-Hilfegesetz
165. Sitzung vom 15.04.2016 | 12:58:29 Uhr | Dauer: 00:05:27
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich liegt er also vor, der Entwurf des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes. Besser spät als nie, ist man versucht zu sagen; denn die zweite Auflage dieses Gesetzes ist mehr als überfällig. Da sind wir uns zum Glück alle einig; schließlich sind mittlerweile schon DDR-Dopingopfer gestorben. Dass wir dieses Thema hier im Bundestag beraten, ist auch ein Verdienst der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer weiß, wie lange die Regierungskoalition dieses Gesetzesvorhaben noch hinausgezögert hätte, hätten wir als Opposition nicht über Jahre hinweg konstant Druck gemacht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich erinnere mich zum Beispiel noch sehr gut an eine Sportausschusssitzung vor circa einem Jahr und an die Worte des Parlamentarischen Staatssekretärs. Ich freue mich, dass die Regierung und auch Sie, Herr Schröder, ihre Meinung geändert haben. Bei dieser Sitzung habe ich nämlich gedacht: Zum Glück war sie nichtöffentlich. Ansonsten sehen wir das eher nicht so; aber das war keine schöne Auseinandersetzung, die wir geführt haben. Allerdings ist das Ergebnis entscheidend, und das geht in die richtige Richtung.
(Katrin Kunert (DIE LINKE): Sag lieber, was er gesagt hat!)
Mit dem Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz konnte 2002 die Situation für viele vom DDR-Staatsdoping betroffene Sportlerinnen und Sportler zumindest vorübergehend gemildert werden. Wie wir heute wissen, wurden Kindern und Jugendlichen zwangsweise unter anderem Anabolika und Wachstumshormone verabreicht. Wer die als Vitamintabletten deklarierten Mittel nicht nehmen wollte, wurde meist, ohne es zu wissen, weiter gedopt, zum Beispiel in Form von Schokolade. Die Opfer leiden heute noch sowohl körperlich als auch psychisch.
Das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz ist, auch wenn der Entwurf reichlich spät kommt, eine wichtige Sache. Der erste Hilfsfonds hat immerhin schon - das wurde heute schon gesagt - 194 DDR-Dopingopfer entschädigt. Aber wie wir alle regelmäßig erfahren, melden sich immer noch weitere Opfer. Das liegt zum einen daran, dass bei vielen erst in jüngster Vergangenheit Spätfolgen auftraten, oder daran, dass diese Dopingopfer erst durch die mediale Aufmerksamkeit mitbekommen haben, dass die Krankheiten, die sie jetzt haben, eventuell auf die damalige Dopingpraxis zurückzuführen sind.
Für uns können die einmaligen Zahlungen an die DDR-Dopingopfer allerdings nur ein Anfang sein. Sie sind notwendig; aber nicht ausreichend.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn Opfer bleibender Schäden benötigen auch eine bleibende Hilfe. Die Einmalzahlung ist wichtig, und sie ist vor allem eine moralische Anerkennung des Zwangsdopings. Aber damit ist es noch nicht getan. Wir brauchen eine dauerhafte Unterstützung der Dopingopfer in Form einer Rente. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass die DDR-Dopingopfer Zugang zu Renten nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen. Es ist schon angesprochen worden, wie langwierig und beschämend es ist, dass die Dopingopfer jahrelang quasi Bittsteller in den Sozialbehörden und auch vor Gericht sind.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Rechtsprechung der Gerichte ist leider nicht einheitlich; das Ganze ist wirklich sehr zäh. Hier gilt es, den Dopingopfern möglichst niedrigschwellig zu helfen und vor allem die bürokratischen Hürden abzubauen.
Es ist auch wichtig, den Dopingopfer-Hilfe-Verein, den es ja seit Jahren gibt, und seine Beratungsstelle weiterhin finanziell und verstetigt zu fördern. Diese Förderung ist bis jetzt, so denke ich, auf einem sehr niedrigen Level. Wir alle bekommen etwas zurück, nämlich die fachliche Beratung. Sie ist sozusagen eine Peer-to-Peer-Beratung: Betroffene beraten Betroffene.
An dieser Stelle möchte aber auch ich an den DOSB appellieren. Als Rechtsnachfolger des DDR-Sportsystems sollte auch der DOSB endlich Verantwortung übernehmen und erneut seinen finanziellen Beitrag leisten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Die Politik hat die ersten Schritte getan. Nun ist auch der organisierte Sport an der Reihe. An den DOSB gerichtet, sage ich deshalb: Lassen Sie diese Menschen nicht im Regen stehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulli Nissen (SPD))
Ich möchte die heutige Debatte nutzen, um an die Dopingpraxis in Westdeutschland zu erinnern; denn auch das gehört zu den dunklen Kapiteln der deutschen Sportgeschichte. Heute wissen wir: In den 1970er-Jahren bekleckerten sich besonders das Bundesinstitut für Sportwissenschaft und die Sportwissenschaftler der Uni Freiburg in Sachen Dopingbekämpfung nicht gerade mit Ruhm. Auch dieses Unrecht muss aufgeklärt werden.
Doping schadet nicht nur den Sportlerinnen und Sportlern; Doping schadet auch dem Ansehen des Sports insgesamt. Nach den Korruptionsfällen in den Spitzenverbänden ist es auch und vor allem das Doping, welches die Integrität des Sports massiv beschädigt. Lassen Sie uns also die Aufarbeitung der Dopinggeschichte als Ansporn dafür nehmen, jetzt und in Zukunft für einen sauberen Sport zu kämpfen.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)