Rede zum Antrag der SPD "Hinschauen – Dunkelfeldforschung zum Thema Rechtsextremismus"

Plenarrede am 29. November 2012 TOP 22
zum Antrag der SPD "Hinschauen – Dunkelfeldforschung zum Thema Rechtsextremismus" (BT-Drs. 17/11366)


Frau Präsidentin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir müssen rechtsextreme Gewalt ganz klar beim Namen nennen und die Opfer in jeder Hinsicht unterstützen und stärken.
Das setzt voraus, dass menschenfeindliche Motivationen bei Gewalttaten erkannt werden. Die Statistik hängt stark von der politischen Sensibilität der Ermittlungsbehörden  und Meldestellen ab.
So kommt es, je nach Quelle, zu teilweise erheblichen statistischen Abweichungen.
Die Zahl der Todesopfer extrem rechter Gewalt in Deutschland variiert nach der Zählweise.
 „Tagesspiegel“ und „Die Zeit“ führen an, dass seit 1990 mindestens 149 Menschen durch rechte Gewalt getötet wurden.
169 Todesopfer porträtiert die Wanderausstellung „Opfer rechter Gewalt seit 1990“. Einige dieser Schicksale bewegten die Öffentlichkeit, viele wurden kaum zur Kenntnis genommen. Es ist ein Verdienst der Ausstellung, die öffentliche Erinnerung an diese Menschen wachzurütteln und einzufordern.
182 Todesfälle rechter Gewalt dokumentiert der Cura-Opferfonds der Amadeu-Antonio-Stiftung.

Unverständlich wirkt angesichts solcher zivilgesellschaftlichen Erhebungen die offizielle Statistik. Nur 47 Todesopfer erkannte die Bundesregierung bis 2009 an. Im Zuge der Untersuchungen zum NSU wurde die Statistik leicht nach oben korrigiert. Im Februar 2012 galt laut Polizeilicher Kriminalstatistik immerhin als erwiesen, dass von 1990 bis 2011 durch rechtsextrem motivierte Täter 58 Menschen ihr Leben verloren. Dennoch klafft zwischen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Auflistung eine große Lücke, die auf ein bedenkliches Erkenntnisproblem der staatlichen Behörden hinweist.

Dieses Erkenntnisproblem wird leider von der schwarz-gelben Koalition nicht kritisiert. Vielmehr erläutern manche Abgeordneten sogar, warum es gut sei, auf dem rechten Auge blind zu bleiben. In besonders unangenehmer Erinnerung ist mir dabei die Bundestagsrede des FDP-Kollegen Hartfrid Wolff am 1. Dezember 2011. Er bezeichnete die Statistiken aus der Zivilgesellschaft als „unseriös“ und verstieg sich zu der Behauptung, sie legten „bei ihren Bewertungen keine rechtsstaatlichen Maßstäbe zugrunde“. Das Verfahren der Bundesregierung hingegen hielt er für unantastbar, da diese nur die Straftaten als rechtsextrem zähle, die „gerichtlich als solche verurteilt wurden“. Dass dabei ein Problem auftritt, wenn weder Polizei noch Justiz ausreichend für rechtsextreme Hintergründe sensibilisiert sind, blendete er komplett aus. Seine Auslassungen gipfelten in der unverschämten Anklage: „Antifaschismusarbeit ist seit jeher Kernelement linksextremistischer Aktivität.“
Wer mit solchen Parolen den Rechtspopulisten in die Hände spielt, kann weder gute Politik zum Schutz von Opfern von menschenfeindlicher Gewalt machen noch eine realitätsgerechte Opferstatistik fördern.

Hinzu kommt, dass in Statistiken nur die bekannt werdenden Fälle zum Tragen kommen. Die vorhandene Dunkelziffer rechter Diskriminierungen und tätlicher Übergriffe wird überhaupt nicht erfasst. Dass sie existiert, steht zweifelsfrei fest. Viele Opfer wagen es nicht, Straftaten anzuzeigen. Einerseits befürchten sie, dass ihnen nicht geglaubt wird und sie mit institutionellem Rassismus oder anderen Vorurteilen konfrontiert werden könnten. Andererseits haben etliche auch Angst vor der Rache der Täter. Diese Befürchtungen sind leider nicht unberechtigt.
So wurden etwa die Angehörigen der NSU-Opfer tatsächlich selbst verdächtigt, Gewalt ausgeübt zu haben, während man offenkundigen Spuren ins rechtsextreme Milieu nicht nachging. Auf diese Art tragen die betreffenden Behörden sogar eine Mitverantwortung, indem sie weitere Straftaten des NSU nicht rechtzeitig verhinderten.
 
Auch werden Angegriffene nicht immer angemessen geschützt. Ein beschämendes aktuelles Beispiel gibt es im sächsischen Hoyerswerda. Der Fall eines dort lebenden Paares ging kürzlich durch die Medien. Die beiden hatten rechte Aufkleber in der Stadt entfernt und waren daraufhin von 15 Nazis im Treppenhaus eines Wohnblocks überfallen und bedroht worden. Die Polizei traf verzögert ein und legte dem Paar nahe, aus Sicherheitsgründen die Stadt zu verlassen. Das kommt einer Kapitulation vor Nazi-Gewalt nahe, die sich unsere Gesellschaft nicht leisten darf. Das späte Eintreffen wurde durch einen Mangel an Polizeikräften gerechtfertigt. Tatsächlich hat es in Hoyerswerda seit 2009 eine Reduzierung von Polizeibediensteten von 136 auf 104 gegeben. Doch nicht nur eine zahlenmäßig ausreichende, sondern vor allem auch eine Polizei mit Problembewusstsein für rechte Straftaten ist vonnöten.

Die Behörden müssen stärker sensibilisiert werden.
Es genügt nicht, wenn das Bundesinnenministerium erklärt, man habe es bei abweichenden Opferzahlen mit einer „systemimmanenten Bewertungsbreite“ zu tun. Das Erfassungssystem zur politisch motivierten Kriminalität muss auf den Prüfstand. Derart gravierende „Ermessensspielräume“ sind bei der Bewertung von Tötungsdelikten nicht akzeptabel. Wir fordern nachvollziehbare und transparente Bewertungsmaßstäbe für politisch motivierte Kriminalität. Diese müssen dann von Polizei und Justiz konsequent angewandt werden. Vor allem aber darf die Expertise der zivilgesellschaftlichen Stellen nicht ausgeblendet oder gar als unliebsame Konkurrenz abgelehnt werden.

Im kürzlich beendeten Haushaltsverfahren für 2013 wurde der Härtefonds für Gewaltopfer im Bundesjustizministerium um eine halbe Million Euro erhöht. Dies war durch gestiegene Fallzahlen notwendig. Es ist gut, dass mehr Opfer den Schritt, eine Entschädigung einzufordern, wagen. Doch so lange ein rechtsextremer Hintergrund der Tat nicht offiziell anerkannt ist, erhalten die Antragsteller aus diesem Geldtopf kein Geld. Auch deshalb muss der Blick der Behörden geschärft werden.

Wir begrüßen den Antrag der SPD, die Forschung im Bereich rechter Gewalt zu vertiefen. Die Erfassung muss verbessert, die Dunkelziffer verringert werden.
Dabei ist es wichtig, dieses Vorhaben in den Kontext einer gesamtgesellschaftlichen Demokratieoffensive einzubetten. Mehr interkulturelle Kompetenz und spezifische Weiterbildungen in sicherheitsrelevanten Behörden gehören ebenso dazu wie Projekte zur Stärkung von Menschen mit Migrationshintergrund und anderen potenziellen Opfern rechter Gewalt.
Unverzichtbar ist ein Ausbau der Opferberatung, besonders in Westdeutschland, sowie eine finanzielle Verstetigung vorhandener Strukturen im gesamten Bundesgebiet.

Allerdings setzen wir nicht, wie die SPD in ihrem Antrag, auf das „Frühwarnsystem“ Verfassungsschutz. Denn dieser hat versagt. Wir setzen da lieber auf ein zu gründendes „Institut Demokratieförderung“, wie unsere Bundestagsfraktion in dieser Woche beschlossen hat.

Die schwarz-gelbe Koalition hat letzte Woche für den Haushalt 2013 die Chancen zur langfristigen Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus ausgeschlagen und unsere guten Konzepte abgelehnt.
Bündnis 90/Die Grünen setzten sich für ein 50-Millionen-Programm gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geben ein, aus dem auch Opferberatungsstellen unbürokratisch Mittel erhalten, um ihre wichtige Arbeit vor Ort leisten zu können.