Schriftliche Frage (Februar 2020)

Schriftliche Fragen, 19.02.2020

Zum Einsatz von Pyrotechnik im Hamburger Volksparkstadion und zur Diskussion um Strafverschärfung bzw. Schaffung eines Straftatbestandes bei Einsatz von Pyrotechnik und zu teilweise geforderten Gesetzesänderungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei "Störern Sport"

  1. Wie bewertet die Bundesregierung den aus meiner Sicht erfolgreichen kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik im Hamburger Volksparkstadion, der von den zuständigen Behörden und der Kommission „Prävention & Sicherheit & Fußballkultur des Deutschen Fußball-Bund e. V. genehmigt wurde (vgl. www.dfb.de/news/detail/behoerde-genehmigt-hsv-kontrollierten-abbrand-von-rauchtoepfen-212606/, aufgerufen am 10.02.2020), und inwiefern verändert dieser die Haltung der Bundesregierung gegenüber Modellprojekten zum kontrollierten Abbrennen von Pyrotechnik in Fußballstadien, wie sie auf Bundestagsdrucksache 19/11842 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Alternativer Umgang mit Pyrotechnik in Fußballstadien" der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dargelegt wurde?
  2. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den bei der 211. Sitzung der Innenministerkonferenz diskutierten Vorschlägen zur Strafverschärfung bzw. Schaffung eines Straftatbestandes bei Einsatz von Pyrotechnik und zu teilweise geforderten Gesetzesänderungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei "Störern Sport" (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-luebeck-innenminister-erwaegen-haertere-strafen-fuer-gewalt-in-stadien-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191205-99-24061, aufgerufen am 10.02.2020) und welche Gesetzesinitiativen plant sie daraufhin zu ergreifen?

[Antworten der Bundesregierung]