Schriftliche Fragen (Dezember 2009)

Schriftliche Fragen, 14.12.2009

Nutzung des Flughafen durch Bundeswehr?

  1. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass ein Flughafen in Deutschland von der Bundeswehr regelmäßig und dauerhaft genutzt werden darf?
  2. Anhand welcher Passagen in der Betriebserlaubnis sieht die Bundesregierung die regelmäßige und dauerhafte Nutzung des Zivilflughafens Leipzig/Halle durch die Bundeswehr (u.a. Soldatenflüge und Materialtransporte, Betrieb einer eigenen Logistikhalle und Verladestation als rechtlich abgedeckt an?
  3. Wurde der Auftrag zu der vom Bundesamt für Wehrverwaltung ausgeschriebenen Auslagerung von Teilen der Bundeswehrlogistik (Rahmenfrachtvertrag über die Durchführung von Lufttransportleistungen, Bindefrist 31.12.2009) bereits vergeben? Wenn ja: Ist der Flughafen Leipzig/Halle von den geplanten Aktivitäten in irgendeiner Weise betroffen?
  4. Wenn nein: Wann soll die Auftragsvergabe erfolgen?

[Antwort der Bundesregierung zum Thema Bundeswehrlogistik lesen]

[Antwort der Bundesregierung zum Thema Flughafennutzung lesen]