Nach Schlappe vor Gericht: Ministerin Schröder ändert die "Extremismusklausel"

Information, 18.09.2012

Schluss mit der Ignoranz gegenüber den berechtigten Argumenten der Zivilgesellschaft! Die "Extremismusklausel" ist rechtswidrig und darf so nicht bleiben!
Nachdem Ministerin Schröder mit ihrer Klausel eine gerichtliche Schlappe erlitten hatte, stand sie unter Handlungszwang. Ende September teilte das Bundesfamilienministerium den Initiativen mit, dass der Wortlaut der Klausel geändert worden sei.

Künftig muss ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur noch bei Partnern sichergestellt werden, mit denen Träger inhaltlich an einem Projekt zusammenarbeiten. Diese Präzisierung stellt für die Initiativen eine Erleichterung dar und kann als Teilsieg betrachtet werden. Es ist davon auszugehen, dass die neue Fassung vor Gericht Bestand haben würde.

Aus politischer Sicht können wir Grüne die Klausel aber auch nach der halbherzigen Änderung nicht akzeptieren. Sie bleibt überflüssig, unangemessen und für engagierte Anti-Nazi-Akteure eine Zumutung. Wer sich tagtäglich für Vielfalt und Demokratie engagiert, oft begleitet von Beschimpfungen, Diffamierung und sogar tätlichen Übergriffen aus dem rechten Spektrum, muss seine Verfassungstreue nicht schriftlich unter Beweis stellen. Respektvoller Umgang zwischen Bundesregierung und Zivilgesellschaft setzt Vertrauen und ein Miteinander auf Augenhöhe voraus. Ein "Bekenntnischeck" steht dem entgegen und wird von Initiativen zu Recht als Ärgernis angesehen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung "Extremismusklausel streichen – Zivilgesellschaft respektieren"

BAGD und BAGKR erwarten vollständige Streichung der "Extremismusklausel"

Amadeu Antonio Stiftung: Änderungen der „Extremismusklausel“ unbefriedigend