Das Bundesfamilienministerium beharrt auf der "Extremismusklausel" für die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit, die ein prominenter Berliner Jurist für verfassungswidrig hält - und bedient die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung und die Junge Union kräftig mit Fördermitteln.
Das Bundesministerium für Familie. Senioren, Frauen und Jugend verteidigte seine Vergabepraxis von Fördermitteln für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus. Es sei "rechtlich unbedenklich, dass die Träger sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen müssen und dies auch für ihre Kooperationspartner gilt", antwortet Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Schröder-Ministerium, auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Monika Lazar. Zudem gehe das Innenministerium bei seinem Programm "Zusammenhalt durch Teilhabe" genauso vor wie das BMFSFJ... [lesen]